Bei einem Balkongeländer handelt es sich um ein sicherheitsrelevantes Bauteil, das sich immer einem einwandfreien Zustand befinden muss, um seine Aufgabe wahrnehmen zu können. Bei größeren Schäden oder deutlicher Alterserscheinungen sollten Sie es aus diesem Grund so schnell wie möglich erneuern.
Gründe für das Erneuern eines Balkongeländers
Das Balkongeländer ragt sowohl horizontal wie auch vertikal aus der Fassade heraus und bildet dadurch einen direkten Angriffspunkt für Hitze, Kälte und Feuchtigkeit. Diesen starken Belastungen widerstehen selbst ungewöhnlich robuste, korrosionsfreie Materialien nur in Verbindung mit einem zusätzlichen Schutz, der direkte Einflüsse von der inneren Struktur fernhält. Weist dieser wegen seines Alters oder einer fehlerhaften Verarbeitung Lücken auf, entstehen irreparable Schäden, die die Struktur eines Balkongeländers schwächen. Darüber hinaus sprechen weitere Gründe für eine Erneuerung nach einem bestimmten Alter, so zu Beispiel:
- Sanierung des Balkons und der Verankerung des Geländers
- Wertsteigerung einer Immobilie
- Strukturelle Schäden im Geländer oder der Halterung
- Umgestaltung der Fassade
- Erhöhung des Geländers
- Erweiterung des Balkons
Rechtliche Voraussetzung für das Erneuern eines Geländers
Ein Geländer dient in erster Linie der Sicherheit, weshalb das Baurecht es als ein wichtiges Bauteil einer Fassade definiert. Eine Veränderung inklusive dem Erneuern der Einfassung benötigt deshalb eigentlich eine Baugenehmigung, die Sie vor Baubeginn beantragen müssen. Aus naheliegenden Gründen existiert jedoch eine Ausnahme, die Ihnen diesen bürokratischen Aufwand erspart: Sie dürfen ein Balkongeländer ohne Anmeldung oder Prüfung erneuern, wenn Sie es durch ein gleichartiges, identisches Modell ersetzen. Wichtig ist dabei, dass sich alle wichtigen Eigenschaften wie Material, Verankerung und Höhe der Brüstung erhalten und keine weiteren Umbauten erforderlich werden.
Balkongeländer durch ein anderes Modell ersetzen
Bei gewissen Baumaßnahmen wie einem Anbau oder einer Erweiterung des Balkons zählt das Geländer zu den Umbauten, so dass eine detaillierte Beschreibung inklusive Bauzeichnung zu den notwendigen Unterlagen des Antrags zählen. Wenn Sie lediglich das Geländer erneuern, müssen Sie dafür eine eigene Baugenehmigung einholen. Wichtige und zu beachtende Merkmale sind unter anderem die Stabilität der Haltepunkte, das Gewicht, die Eignung für die Sicherheit und selbstverständlich rechtliche Vorschriften wie Höhe und Struktur.
Als Material bieten sich Ihnen zahlreiche Möglichkeiten an, die von Edelstahl über eine Ummauerung bis zu einem Holzgeländer reichen. Beachten Sie bei der Planung, dass sich diese Möglichkeiten in Kosten, Aufwand und Schwierigkeit stark voneinander unterscheiden. Die schnellste und einfachste Lösung stellen in jedem Fall vorgefertigte Bausätze, die sich individuell zuschneiden lassen und deren Montage Sie selbst übernehmen können.