Ausblühungen am Klinker – was können Sie tun?

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Bei älteren Gebäuden akzeptiert man Schönheitsfehler schon mal – das ist eben der Lauf der Zeit. Bei Neubauten hingegen sollte doch alles einwandfrei sein. Da dürfen sich sicherlich nicht bereits nach kurzer Zeit weiße Flecken auf dem Klinker bilden, oder? Was Sie tun können, verraten wir Ihnen hier.

Wie kommt es dazu?

Ausblühungen am Klinker kann verschiedene Ursachen haben, die auch bei einem Neubau des Öfteren vorkommen können. Welche dies genau sind, haben wir für Sie in unserem separaten Ratgeber zusammengefasst.

So entfernen Sie die Ausblühungen

Bei Ausblühungen auf den verklinkerten Außenwänden brauchen Sie sich in der Regel keine Sorgen machen: Die weißen Salzschichten sind harmlos, sehen aber eben nicht schön aus. Entsprechend ist es verständlich, dass Sie diese entfernen möchten. Zwar werden in der Regel die Ausblühungen nach einer Weile nachlassen und die Witterung kann sie ganz von allein entfernen, doch gerade bei einem neuen Haus möchten Sie den Schönheitsmakel wohl kaum an Ihrer Außenwand sehen. Entfernen Sie die Ablagerungen also mit einer harten Bürste. Sie benötigen dazu kein Wasser, in der Regel lassen sich die Salze auf der Außenwand gut abbürsten.

Finger weg von Salzsäure

Auf Salzsäure zur Reinigung der Wand sollten Sie unbedingt verzichten, denn damit würden Sie nur das Gegenteil erreichen: Die Säure enthält selbst ausblühfähige Stoffe, die in die Wand eindringen und dann erneut weiße Flecken verursachen. Abgesehen davon kann es zu unschönen Verfärbungen der Klinker kommen.

Rechtliche Ansprüche

Wenn Ausblühungen bei Neubauten entstehen, liegt für Sie als Hausherr sicherlich der Verdacht nahe, dass es sich um einen Bauschaden handelt und Sie rechtliche Ansprüche geltend machen könnten. Tatsächlich gibt es da Möglichkeiten, vor allem, wenn die folgenden Ursachen Grund für die Ausblühungen sind:

  • mangelhaft oder gar nicht abgedecktes Mauerwerk bei Regen während der Bauzeit
  • unsachgemäße Lagerung der verwendeten Ziegel
  • fehlende Sperrschicht

Wie können Sie vorgehen?

Zunächst haben Sie Anspruch auf eine Nachbesserung, bei der das Bauunternehmen die Kosten zu tragen hat. Allerdings müssen diese Nachbesserungen nicht ausgeführt werden, wenn es sich um einen unverhältnismäßigen Kostenaufwand handelt – was das zu bedeuten hat, muss im Einzelfall entschieden werden.

Wenn Der Bauunternehmer Ihren Forderungen trotz gerechtfertigter Verhältnismäßigkeit nicht nachkommt, können Sie des Weiteren die Vergütung verringern, Schadensersatz verlangen oder den Mangel selbst beseitigen und die entstandenen Kosten der Baufirma in Rechnung stellen. Allerdings ist dies von Fall zu Fall unterschiedlich zu entscheiden und kann nicht verallgemeinert werden.