Da die Verwendung von Asbest erst 1993 in Deutschland verboten wurde, können in älteren Häusern noch versteckte Baustoffe mit dieser Faser lauern. Zu den Verdächtigen zählen vor allem alte Dämmungen – diese wurden häufig mit Asbest angereichert. Wie Asbest erkannt werden kann und welche Dämmungen möglicherweise Asbest enthalten, haben wir Ihnen in diesem Artikel kurz zusammengefasst.
Asbest ist für einen Laien nur schwer zu erkennen
Bevor die Verwendung von Asbest im Jahre 1993 in Deutschland (und 2005 EU-weit) verboten wurde, war die „Wunderfaser“ ein beliebter Zusatz für diverse Baustoffe. Daher kommt Asbest auch heute noch in vielen älteren Häusern in festverbauter Form vor, dies vor allem als Dachplatten, in Fassaden und in verschiedenen Arten von Dämmungen. Häufig ist das auch kein Problem – solange die Faser nicht verändert oder freigesetzt wird, geht von ihr nur wenig Gefahr aus.
Aufgrund der Problematik von Asbestfasern, die bei der Veränderung, Renovierung oder Sanierung asbesthaltiger Bauteile freigesetzt werden und eingeatmet werden könnten, entsteht in diesen Fällen ein starkes Gesundheitsrisiko. Daher ist es elementar, vor Beginn der Arbeiten zu bestimmen, ob Asbest vorhanden ist. Dies ist für Laien schwer bis unmöglich, weshalb unbedingt eine Fachfirma beauftragt werden sollte. Mit speziellen Materialproben und Laboruntersuchen können Experten so einwandfrei bestimmen, ob bei einer Entsorgung spezielle Vorkehrungen getroffen werden müssen.
In diesen Dämmung kann Asbest oftmals vorkommen
Generell lassen sich allerdings einige Übeltäter in Bezug auf Dämmungen festhalten, die in den 1970er- und 1980er-Jahren oftmals mit Asbest angereichert wurden. Dazu zählen vor allem die Folgenden:
- Diverse Arten von Dämmwolle;
- Dämmungen rund um Duschen und Badewannen;
- Dämmung unter PVC-Böden oder Kunstfaserplatten;
- Heizungsrohr-Isolierungen;
- Wärmedämmungen von Nachspeicheröfen;
- Fensterbänke; und
- Kellerräum-Isolierungen.
Auf der Website des Umweltbundesamts kann eine Publikation eingesehen werden, die Aufschluss über die frühere Nutzung von Asbest liefert und einige Produktarten ausführlich auflistet. Wenn Sie unsicher bezüglich Asbest in Ihrem Haus sind, kann sich ein Blick auf diese Auflistung lohnen.
Achten Sie auf die Vorgaben bei der Entsorgung
Sollte tatsächlich Asbest in Ihrer Dämmung durch eine Fachfirma nachgewiesen werden, sind die Vorgaben der Technischen Regel für Gefahrenstoffe 519 bei der Entsorgung in jedem Fall zu befolgen. So muss beispielsweise eine entsprechende Schutzkleidung beim Entfernen der asbesthaltigen Dämmung getragen werden. Und auch im Umgang mit dem Baustoff gelten viele Vorschriften: so darf das Material weder geschliffen, gesägt, geflext oder gefräst werden, um keine unnötige Belastung der Luft mit Asbestfasern herbeizuführen.
Auch lohnt es sich, das Gewicht des Asbests zu berechnen, um vorher den Umfang der Entsorgungskosten abschätzen zu können. Für die Entsorgung gelten ebenso einige Vorgaben, die beispielsweise die Verwendung von Big Bags, das Anmelden der Entsorgung bei der zuständigen Behörde sowie das Aufbewahren eines Nachweises über die fachgerechte Entsorgung beinhalten.