Tipps zur Bestimmung von Asbest in Dämmwolle

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Früher fand Asbest in vielen Dämmungen Verwendung.

Bevor Asbest im Jahr 1993 in Deutschland verboten wurde, fand in Faser in vielen Dämmungen Verwendung. Daher gibt es auch heute einige Altbauten, deren Dämmwolle Asbest beinhaltet und bei einer Renovierung unbedingt fachgerecht entfernt und entsorgt werden muss. Was auf Asbest in Dämmwolle hindeuten kann, haben wir Ihnen in diesem Artikel kurz zusammengefasst.

Diese Faktoren können Hinweise liefern

Ob sich Asbest in Dämmwolle befindet, ist für einen Laien nur sehr schwer zu erkennen. Auch Fachfirmen zur Entfernung und Entsorgung asbesthaltiger Baustoffe verlassen sich nicht bloß auf das Aussehen der Dämmwolle, sondern auf das Ergebnis von Labortests. Es gibt dennoch einige wenige Faktoren, die auf das Vorhandensein von Asbest hindeuten können. Dabei handelt es sich vor allem um die Folgenden:

  • Alter: Das Alter der Dämmwolle kann einen ersten Aufschluss geben. Materialien, die nach 1993 verbaut wurden, dürfen rein gesetzlich kein Asbest mehr enthalten. Aber tatsächlich wurden einige Dämmwollen ab den 1970er-Jahren bereits ohne diese Faser hergestellt, da um diese Zeit die krebserregenden Eigenschaften publik wurden. Generell gibt jedoch, dass die Wahrscheinlichkeit von Asbest in Dämmwollen, die vor 1993 verbaut wurden, sehr hoch ist.
  • Färbung: Neben dem Alter kann auch die Färbung Aufschluss liefern. Da Asbest eine gräuliche Tönung hat, ist das Vorhandensein in rein weißer Dämmwolle eher unwahrscheinlich. Asbesthaltige Dämmwollen sind hingegen zumeist bräunlich-grau.
  • Glanz: Darüber hinaus ist es außerdem unwahrscheinlich, dass glänzende Dämmwollprodukte Asbest enthalten.

Im Zweifel gegen den Angeklagten

Dennoch muss festgehalten werden, dass eine abschließende Antwort in Bezug auf das Vorhandensein von Asbest nicht von einer Privatperson durchgeführt werden sollte und immer das Einschalten einer Fachfirma bedarf. Auch dann, wenn Sie nicht den Verdacht hegen, dass sich die Faser in Ihrem Altbau befindet, sollten Sie im Zweifel gegen den Angeklagten entscheiden und die Kosten für eine professionelle Materialprobe und Laborbestimmung in Kauf nehmen.

Sollte sich der Verdacht auf asbesthaltige Dämmwolle bestätigen, so muss eine Entfernung und Entsorgung vorgenommen werden, die vielen Sicherheitsstandards und auch gesetzlichen Vorgaben entspricht. Auch hierfür gibt es Spezialfirmen, die ein entsprechendes Zertifikat besitzen und unbedingt eingeschaltet werden sollten.