Da eine fachgerechte Entsorgung von Asbest mit hohen Kosten und der Beauftragung einer Spezialfirma verbunden ist, wurde die Faser in der Vergangenheit schon von Hobbyhandwerkern privat verbrannt. Diese Vorgehensweise widerspricht aber nicht nur den gesetzlichen Vorgaben, sondern ist darüber hinaus nicht zielführend und lebensgefährlich. Warum man Asbest nicht verbrennen kann und darf, haben wir Ihnen in diesem Artikel kurz zusammengefasst.
Asbestfasern sind stark krebserregend
Der Hauptgrund, warum die Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen mit so hohen Kosten und der Beauftragung einer Spezialfirma verbunden ist, ist den Fasern geschuldet: seit den 1970er-Jahren ist bekannt, dass das Einatmen von losen Asbestfasern stark krebserregend ist, weshalb dieser Baustoff in Deutschland im Jahr 1993 offiziell verboten wurde. Daher unterliegt nicht nur die Entsorgung, sondern auch das Entfernen von asbesthaltigen Bauteilen gesetzlichen Vorgaben und sollte niemals von einer Privatperson eigenhändig durchgeführt werden.
Die Eigenschaften von Asbest verhindern ein Verbrennen
Insbesondere aus den hohen Kosten und dem Aufwand einer fachgerechten Spezialentsorgung von Asbest ist daher bei manchen Hobbyhandwerkern der Gedanke entstanden, Asbestplatten einfach selbstständig im Garten zu verbrennen. Diese Vorgehensweise ist gleich aus mehreren Gründen gefährlich und nicht sinnvoll:
- Hitzebeständig: Asbest ist hochgradig hitzebeständig, weshalb die Faser oftmals als Isolierung oder als Dämmung von Heizungsanlagen verbaut wurde. Folglich ist Asbest nicht brennbar und würde bei einem Verbrennen nicht vergehen;
- Freisetzen der Fasern: Darüber hinaus würde der Versuch des Verbrennens im Garten zu starken gesundheitlichen Risiken führen. Nicht nur das nicht fachgerechte Entfernen der Asbestteile aus dem Haus, sondern auch der Rauch würden die krebserregenden Fasern überall in der Luft verteilen. So wird bei diesem Vorgang nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die Gesundheit der ganzen Nachbarschaft aufs Spiel gesetzt.
Es gibt nur eine richtige Art der Entsorgung
Neben dem Verbrennen von Asbest gab es auch weitere illegale Entsorgungsversuche, die in der Vergangenheit bereits unternommen wurden. So ist es natürlich ebenfalls untersagt, Asbest in den Hausmüll zu geben oder die Faser im Garten zu vergraben. Tatsächlich kann ein nicht fachgerechtes Entsorgen zu Strafen führen, die über reine Geldstrafen hinausgehen.
Aus all diesen Gründen sollten Sie Asbest daher immer nur auf die gesetzlich erlaubte Art entsorgen – in Big Bags und mit Genehmigung durch eine Spezialfirma. Lesen Sie hier mehr über eine fachgerechte Entsorgung.