Wasserleitung vor der Wasseruhr undicht?

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Beim Hausanschluss der Wasserversorgungsleitung in Wohnhäusern besteht immer wieder Unsicherheit: wo genau liegt der Übergangspunkt in Bezug auf Eigentum und damit auch Instandhaltungspflicht bei einer Undichtigkeit? Wir klären auf.

Verantwortung für die Wasserleitung

Wenn ein Leck im Wasserleitungssystem eines Wohnhauses entsteht, bringt das häufig auch die Frage nach der Verantwortlichkeit mit sich. Nicht nur bei Mietverhältnissen – auch Hauseigentümer müssen wissen, welche Teile des Rohrsystems ihr Eigentum sind und welche dem Wasserversorger gehören. Denn letztere reichen verwirrenderweise immer bis in die Privatgemäuer hinein – und zwar immer bis einschließlich zur sogenannten Wasseruhr, fachsprachlich der Messeinrichtung. Die Wasseruhr gehört also auch noch dem Wasserversorger. Erst ab dem Ausgangsventil ist die Leitung ausschließlich Eigentum des Hauseigentümers.

Wenn eine Undichtigkeit vor der Wasseruhr entsteht, sind in Bezug auf die Reparatur aber immer noch zwei Fragen zu klären:

  • Wer muss den Schaden reparieren?
  • Wer trägt die Kosten?

Das sind in aller Regel zwei verschiedene Paar Schuhe.

Wer darf/muss ran an eine undichte Wasserleitung vor der Wasseruhr?

Weil die Rohrleitung bis zur Wasseruhr Eigentum des Wasserversorgungsunternehmens ist, liegt bei diesem entsprechend auch die Verantwortlichkeit für die Instandhaltung. Allerdings ist umgekehrt auch nur der Wasserversorger zu jeglichen Reparaturmaßnahmen berechtigt. Sie dürfen also unter keinen Umständen selbst Hand an diesen Leitungsteil legen. Beeinträchtigungen am öffentlichen Wasserversorgungssystem, die dadurch möglicherweise entstehen, können Sie sehr teuer zu stehen kommen.

In Bezug auf die Verantwortlichkeit muss aber auch noch klargestellt werden, dass Eigentum nicht auch zwingend Überwachungspflicht bedeutet. In den Geschäftsbedingungen der meisten lokalen Wasserunternehmen ist festgelegt, dass der Hauseigentümer auch für den Teil er Zuleitung ab der Grundstücksgrenze „verantwortlich“ ist, auch wenn dieser Eigentum des Wasserunternehmens ist. Verantwortlich heißt in diesem Zusammenhang, dass der Hauseigentümer auch in diesem Bereich ein Auge auf möglicherweise entstehende Mangelzustände haben sollte und etwaige Schäden unverzüglich zu melden hat.

Wer trägt die Kosten?

Vor allem geht es bei der Verantwortlichkeit des Hauseigentümers für den Leitungsteil ab Grundstücksgrenze allerdings um die Kostenübernahme bei Instandsetzungsmaßnahmen. Wenn die Leitung vor dem Wasserzähler leckt, ist der Hauseigentümer zwar meist zur Entdeckung und Meldung verpflichtet, muss die Reparatur aber dem Versorger überlassen und auch die Kosten dafür tragen. In seltenen Fällen ist das anders geregelt – fragen Sie im Zweifelsfall immer direkt bei Ihrem Versorgungsunternehmen nach.