Baurechtliche Bedingungen beim Treppenliftbau

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Wenn ein Treppenlift eingebaut werden soll, dann hat dies gesundheitliche oder altersbedingte Gründe. Und natürlich ist diese bauliche Maßnahme für den Eigenheimbesitzer sinnvoll und wichtig. Aber genau das ist der Einbau eines Treppenliftes: eine bauliche Maßnahme. Entsprechend sind verschiedene baurechtliche Bedingungen zu erfüllen.

Brandschutz

Die wichtigste gesetzliche Regelung bei dem nachträglichen Einbau eines Treppenlifts, bezieht sich auf den Brandschutz. Sie dürfen nämlich nicht vergessen, dass es sich bei einer Treppe um einen Fluchtweg handelt, über den sich Personen aus dem oberen Stockwerk nach unten ins Freie retten können sollen. Entsprechend muss dieser Fluchtweg einige Bedingungen erfüllen. Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern bedeutet das, dass die Treppe, die als primärer Fluchtweg genutzt wird, trotz eingebautem Treppenlift nicht schmaler als 80 Zentimeter sein darf. Bei Mehrfamilienhäusern wird es sogar noch deutlich komplizierter. Dort gelten bestimmte Richtlinien bezüglich der Laufbreite und der lichten Weite, die nicht unterschritten werden dürfen. Nur selten kommt es zu einer atypischen Situation, die trotz Unterschreitung den Einbau eines Treppenliftes gerechtfertigten können.

Sonderregelungen bei Ein- und Zweifamilienhäusern

Als „Sonderregelungen“ sind die Vorgaben bei einem nachträglichen Einbau eines Treppenliftes in ein Ein- oder Zweifamilienhaus eigentlich gar nicht zu bezeichnen – Im Grunde fehlt es eher an richtigen Vorschriften. Zumindest auf bundeweiter Ebene. Deshalb sind jeweils die Obersten Baubehörden der Länder über einen gewünschten Einbau zu konsultieren, denn die Regelungen können von Bundesland zu Bundesland abweichen. Entsprechend ist nicht jede Art von Treppenlift immer gleichermaßen möglich.

Weitere nennenswerte Vorschriften

Wenngleich der Brandschutz aus offensichtlichen Gründen einer der wichtigsten Punkte bei den baurechtlichen Bedingungen ist, so gibt es doch weitere Vorschriften, die vor dem Einbau eines Treppenliftes zu beachten sind:

  • der Treppenlift muss aus nicht brennbarem Material bestehen (bei offiziellen Herstellern brauchen Sie sich darum aber keine Sorgen machen)
  • die Treppe, an der der Lift montiert wird, dient dazu, Wohnräume zu erschließen
  • die Verkehrssicherheit der Treppe darf durch den Einbau des Treppenliftes nicht beeinträchtigt werden
  • der Treppenlift muss gegen missbräuchliche Verwendung geschützt werden (gilt vor allem in Mehrfamilienhäusern)
  • der Treppenlift muss über eine Parkfunktion verfügen, in der sich der Lift auch manuell bedienen lässt (wichtig zum Beispiel im Fall eines Stromausfalls)
  • der Handlauf der Treppe muss weiterhin benutzbar bleiben
  • eine Restlaufbreite von 60 Zentimetern muss neben einem hochgeklappten Sitz oder einer Fußstütze vorhanden sein, wenn sich der Lift in Parkposition befindet
  • bei Treppenliften, die über mehr als eine Etage verlaufen, muss ein Wartebereich vorhanden sein