Es ist eine naheliegende Idee, zusätzlichen Wohnraum im Keller zu schaffen. Je nach Gebäude entsteht dafür ein teilweise erheblicher Aufwand – gerade Altbauten sind nur selten für diesen Zweck ausgelegt. Neben der Belüftung und der Fensterfläche verursacht besonders die Feuchtigkeit Probleme.
Anforderungen für die Nutzung des Kellers als Wohnraum
Die Anforderungen an einen Wohnraum im Keller entsprechen grundsätzlich denjenigen auf jeder anderen Etage. Seine unterirdische Lage erschwert es aber erheblich, diese zu erfüllen. Aus diesem Grund war der Keller bis in die letzten Jahrzehnte des vergangenen Jahrhunderts nur in Ausnahmen für das Wohnen vorgesehen. Notwendige Voraussetzungen für einen bewohnbaren Keller umfassen unter anderem:
- Ausreichende Deckenhöhe
- Fensterflächen mit Lichtschächten
- Vollständige Abdichtung gegen Feuchtigkeit
- Wärmedämmung
- Heizkörper oder Fußbodenheizung
- Gute Ventilation und Belüftung
Die meisten dieser Bedingungen können Sie problemlos nachträglich umsetzen, eine wesentliche jedoch nicht: Sind Ihre Kellerräume zu niedrig, ist eine Vertiefung schwer möglich und in der Regel mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden.
Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit
Bis etwa 1960 verzichteten Bauherren meist vollständig auf eine Abdichtung gegen Feuchtigkeit im Keller, erst ab ungefähr 1975 schloss diese neben den Wänden den Boden ein. Bei einem Wohnraum in einem Keller ist diese absolut unverzichtbar – ohne sie dringt die Feuchtigkeit aus dem Erdreich durch das Mauerwerk und schafft ein ungesundes Raumklima, das Schimmel begünstigt. Selbst in einem beim Bau bereits abgedichteten Keller müssen Sie häufig Reparaturen vornehmen, weil Alter oder Baumwurzeln Schäden in der isolierenden Schicht verursacht haben.
Bauliche Voraussetzungen: Fenster, Wärmedämmung, Deckenhöhe
Gesetzlich ist in Kellerräumen eine Fensterfläche von zehn bis fünfzehn Prozent des Bodens vorgeschrieben, wenn dieser als Wohnraum dient. Diese erreichen Sie durch breite Lichtschächte, über die Tageslicht in die Räume gelangt. Wegen der luftundurchlässigen Außenmauern besteht zudem die Gefahr der Bildung von Kondenswasser, die Sie ausschließlich durch eine ausreichende Ventilation beseitigen.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sieht keine Vergünstigungen für bewohnbare Keller bei der Wärmedämmung vor – Sie müssen sämtliche Anforderungen an die Effizienz erfüllen und Wände und Boden entsprechend isolieren. Wohnräume müssen eine minimale Deckenhöhe erreichen, die je nach Bundesland variiert, aber mindestens 2,30 Meter beträgt. Bei einem Keller im Rohzustand verringert sich die Höhe durch den Bodenbelag, die Wärmedämmung und eventuell durch verschalte Rohrleitungen im Deckenbereich um 30 cm oder mehr.