Rampe statt Treppe – alles Wissenswerte

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Rampen kommen insbesondere dann zum Einsatz, wenn Haus und Hof behindertengerecht gestaltet werden sollen. Schließlich ist für ältere Menschen oder Bewohner mit Handicap eine Treppe häufig ein großes Hindernis. Eine Rampe scheint der Ausweg zu sein. Allerdings müssen Sie bei der Entscheidung für eine Rampe zahlreiche Dinge berücksichtigen, um sich in der Praxis zu bewähren.

Tipps für den Bau einer Rampe

Wer eine Rampe bauen möchte, muss bereits bei der Planung zahlreiche Dinge berücksichtigen. Unabhängig von der späteren Vorgehensweise, ob Sie die Rampe betonieren oder die Rampe pflastern möchte, sind die folgenden Aspekte entscheidend:

  • der Platzbedarf für die Rampe
  • Podest für die Rampe
  • Zuschüsse für den Bau
  • weitere Vorgaben für eine Rampe

Platzbedarf für die Rampe

Zunächst müssen Sie prüfen, ob genug Platz für die Rampe vorhanden ist. Schließlich bedarf es für den Bau einer Rampe deutlich mehr Platz, als für den Bau einer Treppe. Dabei spielt die Steigung eine entscheidende Rolle. Eine Rampe, die als behindertengerecht gilt, darf maximal eine Neigung von 6 Prozent betragen. Daraus ergibt sich häufig eine relativ lange Treppe. Somit müssen Sie zunächst die Maße berechnen und schauen, ob der Bau einer Rampe überhaupt bei Ihnen umsetzbar ist.

Podest für die Rampe

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob ein Podest für die Rampe notwendig bzw. sinnvoll ist. Bei einer Rampe von mehr als sechs Metern benötigen sie ein Zwischenpodest.

Zuschüsse für den Bau

Auch die Finanzierung der Rampe ist ein wichtiges Thema. Teilweise bieten Kranken- oder Pflegekassen Zuschüsse an. Sie sollten somit vor dem Bau der Rampe prüfen, ob Ihnen finanzielle Unterstützung zuteil wird. Falls die Behinderung aus einem Arbeitsunfall resultiert, ist auch die Berufsgenossenschaft der richtige Ansprechpartner.

Vorgaben für den Bau einer Rampe

Verschiedene Vorgaben legen den Rahmen für den Bau der Rampe fest. Zum einen darf die Steigung nicht mehr als 6 Prozent betragen. Die Breite der Rampe muss mindestens 1,20 Meter sein, wobei ein Quergefälle nicht erlaubt ist. Weitere Erfordernisse sind das Anbringen von Radabweisern sowie Handläufen.