Kupferrohre sind eigentlich in jedem Haushalt zu finden, eignen sie sich doch ideal für Wasserleitung und als Heizungsrohre. Doch aus zum Transport von Gas sind Kupferrohre gut geeignet, sowohl bei Erdgas als auch Flüssiggas. Erfahren Sie hier alles, was Sie zum Thema wissen sollten.
Strenge Vorschriften
Ob Kupferrohre für Gasleitungen im Bereich der Kältetechnik oder der Energieversorgung eingesetzt werden: Es gelten die strengen Vorschriften des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (kurz DVGW). Diese Vorschriften schreiben unter anderem folgendes vor:
- die Dimensionen der Kupferrohre
- die Durchführung durch Decken und Wände
- die Durchführung durch brennbare Materialien
- die Installation
- die Flanschverbindungen
- die Verbindungstechniken
- die Lote
Gründe für die Vorschriften
Gasleitungen können nicht vom Hauseigentümer selbst verlegt werden, hier muss unbedingt ein Profi an die Arbeit. Das liegt vor allem daran, dass Gas zunächst ein Gefahrenstoff, der leicht brennbar ist, ist. Entsprechend gelten sehr hohe Schutzmaßnahmen und die Vorschriften bezüglich der zu verwendenden Materialien sind umfangreich und für einen Laien nur schwer verständlich. Besondere Beachtung muss den Brandschutzregeln und Hinweise zu den Rettungswegen zu Gute kommen.
Installation
Bei der Installation der Gasleistung ist nach DIN EN 1057 vorzugehen. Dabei kommen herkömmlichen Löt- und Schweißtechniken zur Anwendung, aber auch unterschiedliche Fittings, bei denen auf die Freigabe geachtet werden muss. Der Kapillareffekt ist ebenfalls sehr wichtig, vor allem aus dem Grund, weil bei Gasleitungen (aber auch Wasserleitungen) sehr enge Toleranzen gelten und das Kalibrieren der Rohre umso wichtiger ist.
Verbindungen
Für die Verbindungstechniken von Kupferrohren ist trotz enger, genereller Vorschriften relativ viel Spielraum gegeben, sodass die folgende Verbindungstechniken in Frage kommen können:
- Löten (Hartlöten und Weichlöten)
- Schweißen
- Pressen
- Klemmen
- Stecken
Einschränkungen gibt es lediglich beim Klemmen (kleiner oder gleich 28 mm) im Fall von Erdgasleitungen und beim Hartlöten (kleiner oder gleich 35 mm) im Fall von Flüssiggasleitungen. Umso schärfer sind die Vorschriften dann aber wieder, wenn es um die Flanschverbindungen geht. Je nachdem, welche Verschraubungen benötigt werden, müssen diese einer bestimmten Form entsprechen und mit dem DVGW Prüfzeichen versehen bzw. DGW registriert sein.