Steigung der Fluchttreppe – das ist wichtig

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Bei Fluchttreppen gibt es eine Vielzahl an Vorschriften und Regelungen, die Sie bedenken müssen. Die wichtigsten Normen sind die Arbeitsstättenverordnung und weitere bauaufsichtliche Vorschriften. Die Vorschriften beziehen sich auch auf die Breite der Treppe und die jeweilige Auftrittstiefe. Darüber hinaus kommt auch der Steigung der Fluchttreppe große Bedeutung zu. Diese steht im folgenden Beitrag im Mittelpunkt der Ausführungen rund um die Fluchttreppe.

Notwendige Treppe

Die notwendige Treppe ist im Baurecht die Bezeichnung sowohl für die Flucht- als auch die Feuertreppe. Eine Unterscheidung in der DINerfolgt in Fluchttreppen von Gebäuden allgemeiner Art und Wohngebäuden mit maximal zwei Wohneinheiten. Die Anforderungen an die Fluchttreppe sind bei Wohnhäusern nicht derart streng wie bei den sonstigen, allgemeinen Gebäuden. Dies reicht von der Breite der Treppe bis hin zur Steigung.

Steigung und Auftrittstiefe

Wichtig ist die Steigung und Auftrittstiefe bei der Fluchttreppe. Hier gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Treppenarten:

  • baurechtlich notwendige Treppe: 14-19 Zentimeter Steigung
  • baurechtlich notwendige Treppe im Wohnhaus: 14-20 Zentimeter Steigung
  • baurechtlich notwendige Treppe: 26-37 Zentimeter Auftrittstiefe
  • baurechtlich notwendige Treppe im Wohnhaus: 23-37 Zentimeter Auftrittstiefe

Sonstige Verordnungen

Darüber hinaus gibt es viele weitere Verordnungen, die für eine strenge Planung und einem sorgfältigen Bau der Treppen notwendig sind. Diese speziellen Vorschriften schränken insbesondere als Verkaufsstätten- oder Arbeitsplatzordnung die Breite der Fluchttreppen ein. Darüber hinaus gibt es auch baurechtliche Vorschriften, die die Steigung und Auftrittstiefe der Stufen bei einer Fluchttreppe einschränken und genauer regeln. Wer folglich seine Fluchttreppe plant und baut, muss zahlreiche Regelungen hinsichtlich der Steigung berücksichtigen.

Natursteine als No-Go

Wenn die Fluchttreppe auch als Feuertreppe dient, ist eine Nutzung von Natursteinen nicht möglich. Denn die Kombination von Hitze und Feuer mit Löschwasser könnte dazu führen, dass die Natursteine aufplatzen und zerspringen. Somit sind Natursteine kein geeigneter Treppenbelag.