Schlüssel für Schließanlage nachmachen – das ist wichtig

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Bei einer Schließanlage verwenden Sie einen Schlüssel für mehrere Schlösser. Um die Sicherheit aller Benutzer zu gewährleisten, dürfen Sie Schlüssel in vielen Fällen nicht einfach nachmachen, selbst wenn dies technisch problemlos möglich ist. Allerdings ist die Regelung nicht so einfach, wie sie auf den ersten Blick aussieht.

Unterschiedliche Schließanlagen und Schlüssel

Eine Schließanlage erlaubt es, zahlreiche Schlösser untereinander zu kombinieren und verschiedene Schlüssel mit einer abgestuften „Hierarchie“ zu erstellen. Wegen ihrer Vorteile und der Möglichkeiten kommt sie in Situationen zum Einsatz, in denen viele Benutzer sich eine Umgebung teilen, jeder von ihnen aber nur einen Zugang zu bestimmten Bereichen bekommen soll. Typischerweise handelt es sich dabei:

  • Mehrfamilien- und Miethäuser unabhängig ihrer Größe
  • Büros und Verwaltungsgebäude
  • Hotels, Gasthäuser oder Herbergen
  • Industriellen und wissenschaftlichen Einrichtungen

Der Schlüssel einer Schließanlage geht deshalb in der Regel mit einer individuellen Autorisierung des Inhabers einher, bestimmte – aber nicht alle – Bereiche betreten und nutzen zu dürfen. Der Inhaber oder Verantwortliche einer Schließanlage besitzt deshalb ein hohes Interesse daran, dass das Nachmachen von Schlüssel nicht ohne Weiteres möglich ist.

Einschränkungen beim Nachmachen von Schlüssel einer Schließanlage

Um eine Kopie eines Schlüssels anzufertigen, der zu einer Schließanlage gehört, verlangen die meisten Dienste aus diesem Grund die Vorlage einer zu der Anlage gehörenden Sicherungskarte. Diese ist fest an die Schließablage oder an den Schlüssel gebunden. Zusätzlich existieren weitere Hindernisse, die in Umgebungen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen das Nachmachen verhindern. Zu diesen zählen etwa spezielle Schlüssel, die sich nicht mit handelsüblichen Rohlingen nachmachen lassen oder die lediglich der Hersteller kopieren kann. Weitere Möglichkeiten sind solche mit beweglichen Elementen oder zusätzlichen elektronischen Sperren.

Juristische Situation beim Nachmachen der Schlüssel einer Schließanlage

Viele Schlüsseldienste verweigern mit Hinweis auf die rechtlichen Vorschriften grundsätzlich das Nachmachen von Schlüsseln, wenn Sie keine Sicherungskarte vorlegen. Allerdings ist das Nachmachen an sich keinesfalls verboten – lediglich das Anfertigen mit der Absicht einer illegalen Verwendung. Aus diesem Grund existieren auch Unternehmen, die Schlüssel für Schließanlagen ohne diesen Nachweis kopieren – bei einigen können Sie die sogar online mit einem Foto anfordern.

Haftung beim Nachmachen von Schlüsseln

Wenn Sie zum Beispiel einen Schlüssel für eine Schließanlage in einem Mietshaus nachmachen, um den Verlust zu vertuschen, kann sowohl der Verdacht auf Missbrauch wie auf Betrug entstehen. Sie machen sich damit eventuell strafbar und tragen dann nicht allein die Kosten für den Austausch der Schließanlage, sondern haften ebenfalls für eine missbräuchliche Verwendung Ihres Originalschlüssels. Bei genauer Untersuchung ist es zudem nahezu immer möglich, über Form, Seriennummer oder Material eine Kopie zu erkennen. Es lohnt sich deshalb nicht, dieses Risiko einzugehen – informieren Sie stattdessen den Hausmeister oder die Verwaltung.