Die Baugenehmigung für die Balkonverglasung – wichtige Infos

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Deutschland ist bekannt für seine Bürokratie und umfassende Reglementierungen. Wer in Deutschland bauen möchte, muss sich so ziemlich alles genehmigen lassen. Dies ist auch bei einer nachträglichen Verglasung des Balkons in bestimmten Fällen der Fall. Folglich sollten Sie vor dem Bau prüfen, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen oder ob es sonstige rechtliche Fallstricke gibt. Im Folgenden erfahren Sie alles über dieses Thema.

Wichtige rechtliche Aspekte

Wer eine Balkonverglasung selber machen oder kaufen möchte, muss zunächst die rechtlichen Aspekte berücksichtigen. Insbesondere die folgenden Themen können für die Montage relevant sein:

  • Baugenehmigung
  • Denkmalschutz
  • Eigentümerversammlung

Vorher abklären, lohnt sich. Wenn einmal die Balkonverglasung steht und rechtliche Erfordernisse nicht eingehalten wurden, müssen Sie diese im schlimmsten Fall wieder abreißen.

Baugenehmigung

Zunächst stellt sich die Frage, ob Sie eine Baugenehmigung für Ihren Balkon benötigen. In den meisten Regionen und Situationen ist dies nicht notwendig. Doch Sie sollten dem Bauamt trotzdem eine Nutzungsänderung mitteilen. Schließlich wird der kleine Balkon fortan zum Wintergarten umfunktioniert. Ab bestimmten Größen kann es dann wirklich vorkommen, dass Sie eine Baugenehmigung im Voraus beantragen müssen. Das zuständige Bauamt kann Ihnen darüber Auskunft geben.

Denkmalschutz

Bei Gebäuden, welche dem Denkmalschutz unterliegen, sind Verglasungen des Balkons meist nicht möglich. Häufig ist es nicht erlaubt, Veränderungen an der Außenfassade vorzunehmen. Falls Sie trotzdem einen Versuch starten wollen, sollten Sie sich an die Denkmalschutzbehörde wenden und die Zustimmung einfordern.

Eigentümerversammlung

Wenn Sie nicht der Eigentümer des Gebäudes sind, sondern es sich um eine Mietwohnung handelt, ist die Eigentümerversammlung entscheidend. Selbst für den Eigentümer der Mietwohnung bedarf es häufig einer Erlaubnis, wenn es um eine gleiche Fassade beim Gebäude geht. Wenn andere Eigentümer gegen eine derartige Verglasung sind, haben Sie es schwer. Bestenfalls informieren Sie die anderen Eigentümer im Voraus und holen Angebote für mehrere Balkone ein. Evtl. wollen schließlich auch die anderen Eigentümer von einem günstigen Rabatt profitieren.