Wann ist eine Sickergrube verboten?

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Die hohe Wasserqualität in Deutschland ermöglicht das bedenkenlose Trinken aus dem Hahn. Damit dies jedoch dauerhaft möglich ist, müssen die zuständigen Behörden die Reinhaltung sicherstellen. Infolgedessen sind nahezu alle Arten von Sickergrube bundesweit verboten, damit das Grundwasser nicht beeinträchtigt wird. Im folgenden Beitrag erfahren Sie mehr über die Verbote für Sickergruben.

Umfassendes Verbot?

Wider Erwarten besteht kein umfassendes Verbot für Sickergruben. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Bau derartiger Vorrichtungen streng geregelt ist. In den meisten Fällen ist es somit nicht möglich, eine Sickergrube zu errichten. Sofern Abwasser in den Boden gelangen könnte, ist die Sickergrube verboten. Lediglich beim Ableiten von purem und sauberem Regenwasser kann eine Sickergrube ihre Funktion erfüllen und den gesetzlichen Standards genügen.

Informieren im Voraus

Wer eine Sickergrube bauen möchte, sollte bereits im Voraus die zuständigen Behörden kontaktieren. Andernfalls ist es möglich, dass der ganze Aufwand umsonst war. Zudem drohen empfindliche Strafen. Die folgenden Behörden sind für Verbote von Sickergruben ggf. zuständig. Es empfiehlt sich stets alle Zuständigen zu kontaktieren, da sich die Verantwortung je nach Kommune unterscheiden kann.

  • Umweltbehörde
  • Katasteramt
  • Bauamt
  • Ordnungsamt
  • Tiefbauamt
  • Forstamt

Deshalb ist eine Sickergrube häufig verboten

Der Gesetzgeber verbietet den Bau von Sickergruben nicht nur aus Lust und Laune. Vielmehr gibt es zahlreiche Gründe, warum eine Sickergrube ungeeignet ist:

  • Wasserqualität
  • Grundwasser
  • Lage des Grundstücks
  • Bodenbeschaffenheit

Wasserqualität

Zum einen ist die Wasserqualität entscheidend. Wer Abwasser in den Boden ableiten möchte, befindet sich auf dem Irrweg. Demgegenüber kann es bei purem Regenwasser unter Umständen erlaubt sein, eine Sickergrube zu errichten.

Grundwasser

Ein weiterer Faktor ist der Spiegel des Grundwassers. Ein vorgeschriebener Abstand zwischen dem Boden der Sickergrube und dem Grundwasser beträgt 1,50 Meter. Wenn der Grundwasserspiegel auf Ihrem Grundstück zu hoch ist, scheidet der Bau einer Sickergrube für Regenwasser aus.

Lage des Grundstücks

Darüber hinaus betrachten die Verantwortlichen die Lage des Grundstücks. Wenn das Grundstück in einer Hochwasserzone, einem Wasserschutzgebiet oder in der Nähe von Gewässer, Fluss oder Küste liegt, sind Sickergruben in den meisten Fällen verboten.

Bodenbeschaffenheit

Abschließend beziehen die Verantwortlichen die Beschaffenheit des Bodens in ihre Entscheidung ein. Stark erosionsgefährdete Böden sowie eine instabile Beschaffenheit erlauben keine Versickerung.