Wie oft muss der Schornsteinfeger kommen?

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Das Gesetz schreibt vor, dass Heizungen und Kaminanlagen in regelmäßigen Abständen von einem qualifizierten Schornsteinfeger gekehrt und gemessen werden müssen. Welche genauen Intervalle dafür gelten, hängt allerdings von Ihrer Heizungsanlage ab. Lesen Sie hier, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.

Ein generelles Intervall gibt es nicht

Während es seit Anfang 2013 zulässig ist, den Bezirksschornsteinfeger durch einen freien Dienstleister auszuwechseln, hat sich eine andere Sache in Bezug auf Kamin und Heizung nicht geändert: das Erfordernis, diese regelmäßig Kehren und Messen zu lassen. Hierfür gibt es vom Gesetzgeber vorgeschriebene Intervalle, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Eine generelle Aussage darüber, wie oft der Schornsteinfeger bei Ihrem Haus erscheinen muss, kann aber trotzdem nur schwer getroffen werden. Das hängt vor allem damit zusammen, dass verschiedene Heizungsanlagen auch verschiedene Intervalle erfordern. In Bezug auf die Heizungsanlagen kann in die folgenden Kategorien unterschieden werden:

  • Heizungsanlagen mit flüssigen Brennstoffen;
  • Heizungsanlagen mit gasförmigen Brennstoffen; und
  • Heizungsanlagen mit festen Brennstoffen.

Diese Intervalle gelten für das Kehren der Anlagen

Neben der Art des Brennstoffes spielt es außerdem eine Rolle, wie alt die Anlage ist und wie regelmäßig sie verwendet wird. Eine sichere Antwort auf die Frage, wie oft der Schornsteinfeger kommen sollte, kann Ihnen eben nur der Experte für Ihre Anlage geben – Ihr Schornsteinfeger. Darüber hinaus gilt es einige allgemeingültige Werte, an denen sich Hausbesitzer orientieren können. Für das Kehren von Heizungsanlagen können die folgenden Intervalle grob angenommen werden:

Brennstoffkategorie Art der Heizung Intervalle für das Kehren
Flüssig Ölheizkessel Jährlich
Flüssig Ölheizkessel (raumluftunanhängig) Alle zwei Jahre
Flüssig Ölbrennwertkessel Jährlich
Gasförmig Gasheizkessel Jährlich
Gasförmig Gasheizkessel (raumluftunabhängig) Alle zwei Jahre
Gasförmig Gasbrennwertkessel Jährlich
Gasförmig Gasbrennwertkessel (mit Überdruck-Abgasanlage) Alle zwei Jahre
Fest Kachel- oder Kaminofen (täglich genutzt) 3x im Jahr
Fest Kachel- oder Kaminofen (oftmals genutzt) 2x im Jahr
Fest Kachel- oder Kaminofen (kaum genutzt) Jährlich
Fest Kachel- oder Kaminofen (ungenutzt) Jährlich
Fest Pelletheizung 2x im Jahr
Fest Pelletofen 2x im Jahr

Diese Intervalle gelten für das Messen der Anlagen

Neben dem Kehren muss außerdem ein regelmäßiges Messen der Abgaswerte einer Heizungsanlage durchgeführt werden. Für diese Arbeiten gelten andere, zusätzliche Intervalle:

Brennstoffkategorie Art der Heizung Intervalle für das Messen
Flüssig Ölheizkessel Alle zwei bis drei Jahre
Flüssig Ölheizkessel (raumluftunanhängig) Alle zwei bis drei Jahre
Flüssig Ölbrennwertkessel Alle zwei bis drei Jahre
Gasförmig Gasheizkessel Alle zwei bis drei Jahre
Gasförmig Gasheizkessel (raumluftunabhängig) Alle zwei bis drei Jahre
Gasförmig Gasbrennwertkessel Keine Messung nötig
Gasförmig Gasbrennwertkessel (mit Überdruck-Abgasanlage) Keine Messung nötig
Fest Kachel- oder Kaminofen (täglich genutzt) Alle dreieinhalb Jahre
Fest Kachel- oder Kaminofen (oftmals genutzt) Alle dreieinhalb Jahre
Fest Kachel- oder Kaminofen (kaum genutzt) Alle dreieinhalb Jahre
Fest Kachel- oder Kaminofen (ungenutzt) Alle dreieinhalb Jahre
Fest Pelletheizung Alle zwei Jahre
Fest Pelletofen Alle dreieinhalb Jahre

Darüber hinaus gilt, dass sich die Intervalle für ältere Geräte entsprechend verkürzen müssen, um weiterhin eine umfassende Sicherheit zu erreichen. Ist Ihre Heizungsanlage hingegen weniger als zehn Jahre alt, können die Intervalle (sowohl für das Kehren als auch für das Messen) oftmals verringert werden.