Das Gesetz schreibt vor, dass Heizungen und Kaminanlagen in regelmäßigen Abständen von einem qualifizierten Schornsteinfeger gekehrt und gemessen werden müssen. Welche genauen Intervalle dafür gelten, hängt allerdings von Ihrer Heizungsanlage ab. Lesen Sie hier, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.
Ein generelles Intervall gibt es nicht
Während es seit Anfang 2013 zulässig ist, den Bezirksschornsteinfeger durch einen freien Dienstleister auszuwechseln, hat sich eine andere Sache in Bezug auf Kamin und Heizung nicht geändert: das Erfordernis, diese regelmäßig Kehren und Messen zu lassen. Hierfür gibt es vom Gesetzgeber vorgeschriebene Intervalle, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Eine generelle Aussage darüber, wie oft der Schornsteinfeger bei Ihrem Haus erscheinen muss, kann aber trotzdem nur schwer getroffen werden. Das hängt vor allem damit zusammen, dass verschiedene Heizungsanlagen auch verschiedene Intervalle erfordern. In Bezug auf die Heizungsanlagen kann in die folgenden Kategorien unterschieden werden:
- Heizungsanlagen mit flüssigen Brennstoffen;
- Heizungsanlagen mit gasförmigen Brennstoffen; und
- Heizungsanlagen mit festen Brennstoffen.
Diese Intervalle gelten für das Kehren der Anlagen
Neben der Art des Brennstoffes spielt es außerdem eine Rolle, wie alt die Anlage ist und wie regelmäßig sie verwendet wird. Eine sichere Antwort auf die Frage, wie oft der Schornsteinfeger kommen sollte, kann Ihnen eben nur der Experte für Ihre Anlage geben – Ihr Schornsteinfeger. Darüber hinaus gilt es einige allgemeingültige Werte, an denen sich Hausbesitzer orientieren können. Für das Kehren von Heizungsanlagen können die folgenden Intervalle grob angenommen werden:
Brennstoffkategorie | Art der Heizung | Intervalle für das Kehren |
---|---|---|
Flüssig | Ölheizkessel | Jährlich |
Flüssig | Ölheizkessel (raumluftunanhängig) | Alle zwei Jahre |
Flüssig | Ölbrennwertkessel | Jährlich |
Gasförmig | Gasheizkessel | Jährlich |
Gasförmig | Gasheizkessel (raumluftunabhängig) | Alle zwei Jahre |
Gasförmig | Gasbrennwertkessel | Jährlich |
Gasförmig | Gasbrennwertkessel (mit Überdruck-Abgasanlage) | Alle zwei Jahre |
Fest | Kachel- oder Kaminofen (täglich genutzt) | 3x im Jahr |
Fest | Kachel- oder Kaminofen (oftmals genutzt) | 2x im Jahr |
Fest | Kachel- oder Kaminofen (kaum genutzt) | Jährlich |
Fest | Kachel- oder Kaminofen (ungenutzt) | Jährlich |
Fest | Pelletheizung | 2x im Jahr |
Fest | Pelletofen | 2x im Jahr |
Diese Intervalle gelten für das Messen der Anlagen
Neben dem Kehren muss außerdem ein regelmäßiges Messen der Abgaswerte einer Heizungsanlage durchgeführt werden. Für diese Arbeiten gelten andere, zusätzliche Intervalle:
Brennstoffkategorie | Art der Heizung | Intervalle für das Messen |
---|---|---|
Flüssig | Ölheizkessel | Alle zwei bis drei Jahre |
Flüssig | Ölheizkessel (raumluftunanhängig) | Alle zwei bis drei Jahre |
Flüssig | Ölbrennwertkessel | Alle zwei bis drei Jahre |
Gasförmig | Gasheizkessel | Alle zwei bis drei Jahre |
Gasförmig | Gasheizkessel (raumluftunabhängig) | Alle zwei bis drei Jahre |
Gasförmig | Gasbrennwertkessel | Keine Messung nötig |
Gasförmig | Gasbrennwertkessel (mit Überdruck-Abgasanlage) | Keine Messung nötig |
Fest | Kachel- oder Kaminofen (täglich genutzt) | Alle dreieinhalb Jahre |
Fest | Kachel- oder Kaminofen (oftmals genutzt) | Alle dreieinhalb Jahre |
Fest | Kachel- oder Kaminofen (kaum genutzt) | Alle dreieinhalb Jahre |
Fest | Kachel- oder Kaminofen (ungenutzt) | Alle dreieinhalb Jahre |
Fest | Pelletheizung | Alle zwei Jahre |
Fest | Pelletofen | Alle dreieinhalb Jahre |
Darüber hinaus gilt, dass sich die Intervalle für ältere Geräte entsprechend verkürzen müssen, um weiterhin eine umfassende Sicherheit zu erreichen. Ist Ihre Heizungsanlage hingegen weniger als zehn Jahre alt, können die Intervalle (sowohl für das Kehren als auch für das Messen) oftmals verringert werden.