Balkon zum Wohnraum umbauen – geht das?

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Wenn größerer Wohnraum zwingend benötigt wird oder der Balkon schlichtweg nicht genutzt wird, stellt sich die Frage, ob Sie den Balkon einfach zu Wohnraum umbauen können. Dies ist grundsätzlich möglich, allerdings nicht ganz so einfach. Bei uns erfahren Sie im Folgenden, wie Sie aus einem Balkon mehr Wohnraum machen und worauf Sie zwingend achten müssen.

Wohnfläche erweitern

Nicht immer ist der nachträgliche Anbau eines Balkons gewünscht. Manchmal ist schlichtweg genau das Gegenteil Wunsch der Bewohner. Wenn der Wohnraum zu knapp ist und der Balkon nicht genutzt wird, ist der Umbau eine ernstzunehmende Idee. Dann müssen Sie zunächst prüfen, um welche Balkonart es sich handelt und ob das Umfunktionieren möglich ist. Hier gilt die Devise, dass ein Umbau leichter möglich ist, wenn der Balkon fest mit dem Gebäude verbunden ist.

Balkon zum Wohnraum umbauen

Wer seinen Balkon zum Wohnraum umfunktionieren möchte, hat somit grundsätzlich die Möglichkeit. Dann stellt sich jedoch die Frage, auf welche Art und Weise dies geschehen soll. Insbesondere die folgenden Methoden eignen sich, wenn der Wohnraum vergrößert werden soll und der Balkon nicht länger gebraucht wird:

  • Erweiterung des dahinter liegenden Raums
  • Erweiterung zum Warmwintergarten
  • Erweiterung zum Kaltwintergarten

Am geringsten ist der Aufwand, wenn Sie den Balkon zum Kaltwintergarten umbauen. Dieser ist jedoch ebenfalls nicht ganzjährig bewohnbar. Dafür müssen Sie jedoch auch die Verbindung zwischen dem Anbau und der vorhandenen Fassade hocheffizient durchführen. Schließlich kann hier keine Wärme entweichen. Wenn Sie sich für eine herkömmliche Erweiterung vom Wohnraum oder einen Warmwintergarten entscheiden, ist der Aufwand bereits deutlich größer.

Bautechnische Anforderungen

Bei einem Umbau vom Balkon zum Wohnraum sollten Sie auch die bautechnischen Anforderungen berücksichtigen. Allerdings ergeben sich hier oftmals keine weiteren Anforderungen. Bei Balkonen liegt die Tragfähigkeit meist sogar über der Tragfähigkeit der Zwischendecken. Somit erfüllt der Balkon bereits die Mindestanforderungen. Allerdings ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich je nach Region in Deutschland.