Die nachträgliche Fußbodendämmung in einem Altbau

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Kalte Füße im Altbau – das ist gar nicht so selten und liegt an einer fehlenden Fußbodendämmung. Doch nicht nur der kalte Boden im Winter ist unangenehm, eine fehlende Dämmung wirkt sich auf negativ auf die Energieeffizienz aus und führt zu erhöhten Heizkosten. Vor allem über Kellerräumen kann eine fehlende Dämmung einen Wärmeverlust von bis zu 20 Prozent bedeutet. Das Nachrüsten sollte also immer in einem Altbau erfolgen.

Dämmung Pflicht oder nicht?

Bei Neubauten ist die Fußbodendämmung gemäß der Energieeinsparverordnung vorgeschrieben. Bei Altbauten gibt es allerdings keine Verpflichtung eine fehlende oder mangelhafte Dämmung nachzurüsten. Jedenfalls dann nicht, wenn Sie schon vor dem Jahr 2002 im Besitz des Hauses waren. Haben Sie den Altbau jedoch erst später erworben, kann es durchaus sein, dass Sie zu gewissen Sanierungsmaßnahmen wie beispielsweise die Dämmung der obersten Geschossdecke oder dem Austausch des Heizkessels verpflichtet sind. Allerdings nur dann, wenn die Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wie nachgerüstet werden kann

Die Dämmung des Fußbodens sollten Sie bei einem Altbau infolge von ohnehin stattfindenden Sanierungsmaßnahmen des Fußbodens gleich einplanen. Wenn Sie den alten Bodenbelag entfernen und den Fußboden neu aufbauen, gehört das dazu. Aber auch wenn die Sanierung ausschließlich die Dämmung betreffen soll, müssen Sie auf einige Regelungen achten.

Wichtig ist, dass das zu verwendende Dämmmaterial zu den baulichen Gegebenheiten passt. Das betrifft den Bodenbelag, die Befestigungsart und die Möglichkeit von im Boden verlaufenden Rohren und Leitungen. Auch die lichte Höhe des Raumes muss bei der Wahl des Dämmmaterials bedacht werden.

Grundsätzlich kommen meistens folgende Dämmmaterialien in Frage:

  • Stopfdämmung
  • Dämmmatten
  • Schüttdämmung
  • Einblasdämmung

Wichtig: Die Aufbauhöhe der Fußbodendämmung

Gerade in Altbauten mit niedrigen Decken kann die Aufbauhöhe eine Sache von Millimetern sein, die Sie berechnen müssen. Der Gesetzgeber schreibt eine Mindesthöhe für Räume vor (dies kann allerdings von Bundesland zu Bundesland etwas variieren). Im Zweifel sollten Sie die für Ihren Fall zutreffende Regelung beim Bauamt erfragen.

Bei der Verlegung der Dämmung müssen Sie in jedem Fall beachten, dass eine Dämmung auch bei einfachen Varianten aus mehreren Schichten besteht und somit schnell eine gewisse Höhe zusammenkommt:

  • diffusionsoffenes Vlies oder Spezialfolie
  • eventuell eine Ausgleichsschicht
  • eventuell Fußbodenheizung
  • Holzfaserplatten oder Trockenestrich
  • Bodenbelag nach Wahl

Wenn es sich bei dem zu dämmenden Boden um einen Raum oberhalb eines Kellers handelt, sollten Sie statt der Fußbodendämmung eventuell eine Dämmung der Kellerdecke in Betracht ziehen.