Gemäß der Energiesparverordnung von 2014 muss die Bodenplatte eines nicht unterkellerten Neubaus gedämmt werden. Eine Bodenplattendämmung kann grundsätzlich sowohl unter, als auch über der Bodenplatte erfolgen. Wie sie konkret realisiert werden kann, erläutern wir im Folgenden.
Die Notwendigkeit einer Bodenplatten-Dämmung bei nicht unterkellerten Gebäuden
Bei nicht unterkellerten Wohngebäuden ist die Bodenplattendämmung eine wichtige Maßnahme und für Neubauten seit der Energiesparverordnung von 2014 sogar vorgeschrieben. Und das nicht ohne Grund: denn eine ungedämmte Bodenplatte, die den vorgeschriebenen U-Wert nicht einhalten kann, lässt erhebliche Wärmeverluste entstehen, die sich in Energiemehrkosten von an die 10% ausdrücken können. Konkret zahlen Hausbesitzer dann über das Jahr hinweg je nach Grundfläche durchaus mehrere hundert Euro auf die [lin ku=heizkosten-minimieren]Heizkosten[/link] drauf, die bei einer gedämmten Bodenplatte entstehen würden.
Wie kann die Dämmung einer Bodenplatte bei nicht unterkellertem Gebäude aussehen?
Grundsätzlich kann eine Bodenplattendämmung sowohl unter, als auch über der Bodenplatte ausgeführt werden. Bei Neubauten wird die Dämmung in aller Regel unter der Bodenplatte eingezogen, bei Altbausanierungen ist nur eine Dämmung auf der Bodenplatte sinnvoll.
Dämmung unter der Bodenplatte
Der Vorteil einer Dämmung unter der Bodenplatte ist vor allem, dass die Dämmschicht sehr dick gestaltet werden kann. Was bei einer unterseitigen Bodenplattendämmung beachtet werden muss, ist Folgendes:
- Untergrund muss tragfähig und eben sein
- Dämmschicht selbst muss wasser- und druckbeständig sein
- Dämmschicht muss einlagig verlegt werden
- Trennung von Bodenplatte durch Folie
Die unterseitige Bodenplattendämmung wird auf einem tragfähigen und ebenen Untergrund, in der Regel auf der Sauberkeitsschicht oder dem Planum, verlegt. Aber auch die Dämmschicht selbst muss, wenn sie unterhalb der Bodenplatte eingezogen wird, verschiedenen äußeren Einflüssen standhalten können: zum einen dem Druck des Erdreichs und dem Eigen-, Verkehrs- und Nutzgewicht von Bodenplatte und Gebäude, zum anderen eindringender Feuchtigkeit durch Grund- und Sickerwasser.
Damit in der unterseitigen Bodenplattendämmung keine Wärmebrücken durch Wasseransammlungen entstehen, wird sie einlagig verlegt. Auch gegen einsickernde Zementmilch aus der Beton-Bodenplatte muss sie geschützt werden, hierfür eignet sich eine Trennfolie aus PE. Für die Dämmschicht selbst eignen sich Platte aus extrudiertem Polysterol-Hartschaum oder aus Schaumglas.
Dämmung über der Bodenplatte
Eine Dämmung über der Bodenplatte ist vor allem eine Lösung für die Sanierung von Altbauten. Hierbei muss die Dämmschicht zunächst durch eine Feuchtesperre gegen die Bodenplatte abgeschirmt werden. Für die Dämmschicht eignen sich zum Beispiel expandierte Polysterol-Hartschaumplatten. Um Wärmebrücken an den Außenseiten zu verhindern, sollte das Mauerwerk bis zum Fundamentsniveau zusätzlich mit einer Perimeterdämmung versehen werden. Zu beachten ist die entstehende Aufbauhöhe von mindestens 6-10 Zentimetern, die eine ausreichende Raumhöhe voraussetzt. Auch kommen bei der nachträglichen oberseitigen Bodenplattendämmung Folgearbeiten wie das Kürzen von Türen und das Höhersetzen von Heizkörpern hinzu.