Nur wenige Inhaber einer Hausratversicherung wissen, ob und unter welchen Umständen diese ein Ceranfeld in der Küche einschließt. Die Frage stellt sich ihnen erst bei einem Schadensfall und die Antwort kann der persönlichen Einschätzung und Erwartung komplett widersprechen – im positiven wie im negativen Sinn.
Ceranfeld ist kein fester Bestandteil der Hausratversicherung
Die Objekte, die eine Hausratversicherung schützt, unterliegen keiner festen und allgemein verbindlichen Regelung. Sie können durch den Inhalt des Vertrages in bestimmten Punkten voneinander abweichen und das Ceranfeld gehört zu den Gegenständen, bei denen jeder Versicherer eine eigene Regelung besitzt. Diese weichen sowohl bei der Frage des Status wie in der Anerkennung von Schadensfällen voneinander ab und beinhalten teilweise eigene Bedingungen, die sich in grundsätzlichen Punkten wie in Details unterscheiden.
Mögliche Regelungen umfassen unter anderem:
- Den generellen oder teilweisen Ausschluss der Küche als Hausrat
- Unterschiede bei der Akzeptanz der für den Schaden verantwortlichen Ursachen
- Das Zuordnen eines Ceranfelds zu einer Glasversicherung
- Die Notwendigkeit einer Zusatzversicherung für die Aufnahme in den Hausrat
- Abweichende Regelungen für die Bestimmung der Schadenssumme
- Individuelle Abweichungen von der allgemeingültigen Regelung
Angesichts dieser unübersichtlichen Lage ist der Versicherungsschutz für ein Ceranfeld ohne genaues Nachfragen bei Vertragsabschluss in allen Bedingungen dem Zufall überlassen.
Mögliche Absicherung über andere Versicherungen
Das Ceranfeld kann unabhängig von der Hausratversicherung durch andere Versicherungen einen wirksamen Schutz vor einem Schaden besitzen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn dieser in der Glasversicherung enthalten ist oder wenn eine andere Person den Schaden verursacht. Dann ist unter bestimmten Umständen die Haftpflichtversicherung für die Regulierung verantwortlich, falls der Betreffende eine solche besitzt.
Unterschiedliche Bestimmungen für die Höhe der Schadenssumme
Selbst wenn ein Ceranfeld explizit unter den Schutz einer Versicherung fällt, unterscheidet sich die Festsetzung des entstandenen Schadens bei vielen Anbietern deutlich. So berechnen viele diese aus einem sehr tief angesetzten Zeitwert, den sie darüber hinaus nur teilweise erstatten. Andere nehmen hingegen den Preis eines vergleichbaren Gerätes, den Marktpreis oder eigene Kriterien als Grundlage.
Im Zweifel den Versicherungsschutz überprüfen
Ohne eine exakte Kenntnis der Bedingungen ist der Schutz durch die Hausratversicherung vollständig ungeklärt. Im Zweifelsfall ist davon auszugehen, dass keine Ansprüche bestehen und Sie die Kosten übernehmen müssen. Im Falle eines Schadens kann sich eine Anfrage allerdings auch lohnen – es gibt auch Fälle, in denen eine Versicherung überraschend die Regulierung übernimmt.