Balkon oder Terrasse – Wir erklären Ihnen den Unterschied

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Eine Terrasse befindet sich auf Bodenniveau

Handelt es sich um einen Balkon, eine Terrasse, eine Loggia oder eine Veranda? Nicht nur im Alltag herrscht bei vielen Menschen keine klare Abgrenzung zwischen diesen Begriffen. Auch auf dem Wohnungsmarkt trennen Makler und Vermieter oft nicht exakt zwischen den Bedeutungen. Dabei existieren klare und fest definierte Unterschiede.

Bauformen unterscheidet mehr als kleine Details

Sie irren sich, wenn Sie meinen, dass sich die Begriffe weitgehend überschneiden. Gemeinsam ist ihnen nur eines: Sie alle bezeichnen einen gebauten Außenbereich einer Wohnung oder eines Hauses, der primär dem dauerhaften Aufenthalt und nicht anderen praktischen Zwecken dient. Lage und Konstruktion entscheiden über die korrekte Bezeichnung. Allgemein gebräuchlich sind folgende Namen:

  • Terrasse
  • Veranda
  • Dachterrasse
  • Balkon
  • Loggia
  • Freisitz

Eine Umwandlung von der einen Bauart zu einer anderen ist nur in Ausnahmefällen möglich – ein überdachter Balkon mit Windschutz beispielsweise bleibt ein Balkon und verwandelt sich niemals in eine Loggia.

Freisitz: Der gemeinsame Oberbegriff

Ein Freisitz definiert sich als bauliche Konstruktion eines Gebäudes, die Ihnen einen (längeren) Aufenthalt an der frischen Luft erlaubt und deshalb zu mindestens einer Seite offen ist. Der Name schließt deshalb grundsätzlich alle Konstruktionen ein, die diese Bedingung erfüllen und einen direkten Anschluss an ein geschlossenes Bauwerk aufweisen. In einigen Fällen nutzen Architekten ihn ebenfalls konkret für einen (kleinen) Raum mit einer offenen Fassade.

Terrasse, Veranda und Dachterrasse

Die Bezeichnung Terrasse leitet sich von dem lateinischen Wort Terra für Boden her. Deshalb verbirgt sich hinter dem Begriff eine befestigte Plattform auf Erdniveau, die das Verweilen im Freien ermöglicht. Besitzt die Terrasse ein Dach, wird sie automatisch zu einer Veranda. Diese erlaubt zusätzliche Seitenwände, schreibt diese aber nicht zwingend vor.

Eine Dachterrasse klingt paradox – schließlich kann sie naturgemäß nicht auf Höhe des Bodens liegen. Mit einer Ausnahme: Handelt es sich um einen stufenförmigen Bau zum Beispiel in einem Berghang, ist eine echte Dachterrasse möglich. Abgesehen von diesem Spezialfall bezeichnet eine Dachterrasse ebenfalls einen meist großflächigen Freisitz auf dem Dach eines vorspringenden Gebäudeteils. Dieser Gebrauch entwickelte sich erst im 20. Jahrhundert, der ursprüngliche, heute nur noch selten verwendete Name für derartige Konstruktionen ist Söller oder Altan.

Balkon oder Loggia?

Liegt der Freisitz weder ebenerdig noch auf einem Dach, konkretisieren die Namen Balkon oder Loggia seine Lage innerhalb eines Gebäudes. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass ein Balkon immer ein vorspringendes Fassadenelement ist, während sich die Loggia in die Grundfläche des Bauwerks – die sogenannte Bauflucht – integriert. Beide lassen sich durch eine allseitige Abschirmung mit Dach in einen Wintergarten oder eine zusätzliche Wohnfläche, nicht aber von dem einen in das andere verwandeln.

Eine weitere Unterscheidung nehmen Architekten zwischen Dachterrasse und Dachloggia vor: Letztere ist eine in ein Schrägdach integrierte Plattform mit direktem Zugang zum Gebäude. Eine alternative Bezeichnung, die von ihrem Einschnitt in die Dachschräge herrührt, ist Negativ-Gaube – also eine umgekehrte Gaube.