Absturzsicherung für das Fenster – wichtige Vorschriften

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Häufig sorgt ein kleiner Balkon vor dem Fenster ohne Standfläche für Verwunderung. Doch diese Bauteile erfüllen ihren Sinn und Zweck. Schließlich gibt es unterschiedliche Vorschriften für die Absturzsicherung der Fenster, die Sie erfüllen müssen. Die Regelungen variieren, da es sich um Ländersache handelt. Bei uns erfahren Sie zudem alles Wichtige über die Absturzsicherung Ihrer Fenster.

Die Brüstungshöhe

Ganz gleich, ob Sie Ihr Fenster mauern oder ein Fenster nachträglich einbauen – die Brüstungshöhe steht im Mittelpunkt bei der Frage, ob Sie das Fenster sichern müssen oder nicht. Die Absturzsicherung ist eine Vorrichtung bei Fenstern, bei denen eine Absturzgefahr von mindestens einem halben Meter vorherrscht. Insbesondere in höheren Stockwerken sind somit Sicherungen notwendig. Bei normalen Fenstern müssen Sie eine bestimmte Brüstungshöhe einhalten. Diese dürfen Sie nicht unterschreiten, andernfalls sind spezielle Absicherungen notwendig. Die Brüstungshöhe ist die Differenz zwischen dem Fußboden und der untersten Kante des Fensters.

Die Umwehrung

Für die Absturzsicherung können Sie eine Umwehrung nutzen. Grundsätzlich kommen ein Gitter, eine Platte oder ein Geländer in Betracht. Dabei müssen Sie zunächst eine gewisse Höhe einhalten. Darüber hinaus darf die Umwehrung auch nicht einfach durchbrochen werden. Vielmehr muss die Absturzsicherung Erwachsene mit einem durchschnittlichen Gewicht problemlos halten.

Unterschiedliche Vorschriften hinsichtlich Höhe

Die Brüstungshöhe bzw. deren Regelung ist Ländersache. Nichtsdestotrotz herrschen in den meisten Ländern einheitliche Vorschriften. Sie müssen eine Höhe von 80 Zentimetern mindestens einhalten. Bei Umwehrungen sind es sogar 90 Zentimeter, sofern ein Absturz von bis zu zwölf Metern droht. Wenn die Absturzhöhe noch größer ist, gilt dies auch für die Umwehrung.

Ansprechpartner Bauamt

Darüber hinaus sind verschiedene Vorschriften denkbar. Diese betreffen möglicherweise die folgenden Aspekte:

  • Material
  • Befestigung
  • Beschaffenheit
  • Fensterhöhe

Da sich die einzelnen Vorschriften je nach Bundesland und Kommune unterscheiden, sollten Sie das zuständige Bauamt kontaktieren.