Beim Neubau einer Immobilie planen viele Bauherren Schornstein und Kamin ein. Gleichermaßen beliebt ist der nachträgliche Einbau im Rahmen von Sanierungsarbeiten an älteren Häusern. Ob alt oder neu: Sie müssen etliche Gesetze und Vorschriften beachten.
Vorschriften von Bund und Land
Der Schornstein ist extremen Belastungen durch Hitze ausgesetzt. Er muss sicher und fest stehen und Abgase zuverlässig ableiten. Für den gefahrlosen Betrieb von Schornsteinen haben der Bund und die Bundesländer etliche Verordnungen herausgegeben. Ob ein neu gebauter Schornstein diesen Vorgaben entspricht und ob er für den Betrieb freigegeben wird, entscheidet das Urteil des zuständigen Bezirksschornsteinfegers.
Die Verordnungen
- Bundesimmissionsverordnung
- Landesbauverordnung
- Feuerungsverordnung
- Diverse DIN-Normen
Trockene und feuchte Betriebsweise gemäß W3G
Die Abgastemperaturen moderner Feuerstätten sind niedrig und bilden im Schornstein Kondensate. Aus diesem Grund müssen Schornsteine heute auch für den feuchten Betrieb geeignet sein. Früher waren die Abgastemperaturen so hoch, dass die Betriebsweise ausschließlich als trocken galt. Unter die Kennzeichnung W3G fallen feuchte und trockene Betriebsweise.
Bedeutung der Kürzel in W3G
- W = Kondensatbeständigkeitsklasse
- 3 = Korrisionswiderstandsklasse
- G = Rußbrandbeständigkeitsklasse
Vorschriften zum Abstand der Reinigungsöffnung
Die Reinigungsöffnung muss mindestens 40 Zentimeter Abstand zu brennbaren Bauteilen einhalten. Nur wenn ein zusätzlicher Strahlungsschutz montiert wird, darf der Mindestabstand 20 Zentimeter betragen. Die Maße der Reinigungsöffnung richten sich nach der Brennstoffsorte und nach der Führung der Abgasleitung. Sie kann waagerecht oder senkrecht verlaufen. Wo der Schornstein nicht an der Mündung gereinigt werden kann, muss es eine zweite Reinigungsöffnung im Dachraum oder oberhalb des Dachs geben.
Nachträgliche Veränderungen den Vorschriften anpassen
Die umfassenden gesetzlichen Regelungen sollen vor allem den sicheren und unbedenklichen Betrieb von Schornstein und Kamin gewährleisten. Sobald Sie eine bauliche Veränderung am Schornstein vornehmen oder ihn künftig anders nutzen möchten, sollten Sie den Schornsteinfeger in die Planung einbeziehen. So halten Sie die geforderten Standards ein und einer erneuten Abnahme steht nichts im Weg.