Abstand bei einem Edelstahlschornstein – Wichtige Vorschriften

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Bei Edelstahlschornsteinen sind genaue Abstände einzuhalten.

Der Edelstahlschornstein hat den gemauerten Kamin abgelöst, um einen höheren Brandschutz zu gewährleisten. Für diesen gelten strikte Vorschriften, welchen Abstand er zu bestimmten Gebäudeteilen einhalten muss. Halten Sie diese nicht ein, dürfen Sie den Schornstein nicht in Betrieb nehmen.

Abstand bei einem Edelstahlschornstein – Der Dachbereich

Wegen seiner Eigenschaften wie Feuerfestigkeit und Witterungsbeständigkeit ist Edelstahl ein Material, dass sich ausgezeichnet für einen Schornstein eignet. Es besitzt jedoch den Nachteil, dass es Wärme sehr gut leitet und bei einem direkten Kontakt mit entzündbaren Gegenständen akute Brandgefahr besteht. Um diese auszuschließen und die Anführung des Rauchs zu garantieren, gelten gesetzliche Auflagen für die Montage. Wichtig ist vor allem der Abstand zu bestimmten Gebäudeteilen im Dachbereich:

  • 150 cm in der Horizontalen zu Fensteröffnungen
  • 150 cm in der Horizontalen zu Gauben, Balkone und Dachterrassen
  • 100 cm in der Vertikalen zu Dachöffnungen
  • 100 cm in der Vertikalen zwischen Mündungsöffnung und Dachdeckungsdiagonale
  • 40 cm in der Vertikalen zwischen Mündungsöffnung und Dachfirst

Wichtig ist, dass es sich bei den genannten Abständen um minimale Werte handelt. Diese können sich noch erhöhen, falls zum Beispiel Gebäudeteile aus einem brennbaren Material wie Holz bestehen.

Abstand zwischen Edelstahlschornstein und dem Gebäude

Für die Führung eines Schornsteins an einer Wand nach oben gelten andere Werte, da hier lediglich eine Erwärmung stattfindet. Der minimale Abstand in diesem Bereich liegt unter anderem bei:

  • 5 cm in der Horizontalen zur Fassade oder Wand
  • 40 cm kreisförmig zur Wand bei einer Wanddurchführung und Abgasen bis 400° Celsius
  • 10 cm bei einer Wanddurchführung mit fachgerechter Dämmung
  • Maximal 300 cm zwischen der obersten Wandbefestigung und der Schornsteinmündung

Amtliche Zertifizierung für einen Edelstahlschornstein

Die Einzelteile eines Schornsteins müssen eine Zulassung für diesen Zweck besitzen. Die Zertifizierung liegt in der Verantwortung des Herstellers, der Ihnen die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellt. Die Art der Zulassung wirkt sich unter Umständen ebenfalls auf die Abstände aus.

Beratung durch den lokalen Schornsteinfeger

Wenn Sie einen Edelstahlschornstein bauen möchten, beraten Sie sich frühzeitig mit Ihrem lokalen Schornsteinfeger. Er kennt nicht nur die exakten geltenden Bestimmungen, sondern muss anschließend auch den Edelstahlschornstein abnehmen und den Betrieb genehmigen. Aus diesem Grund besitzt er in gewisser Art ein Weisungsrecht – halten Sie seine Anweisungen nicht ein, können Sie eine Freigabe nur gerichtlich durchsetzen. Dieses Vorgehen verursacht entsprechend hohe Kosten, benötigt eine lange Zeit und beinhaltet das Risiko, dass Sie unterliegen.