Der Märzenbecher steht unter Naturschutz

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Der Märzenbecher steht unter Naturschutz.

Der Märzenbecher ist vom Aussterben bedroht und steht deshalb unter Naturschutz. Doch dies gilt nur für die freilebenden Exemplare; das Märzenglöckchen kann auch in privaten Gärten kultiviert werden. Hier ist auch das Pflücken und Ausgraben weiterhin möglich.

Rückläufiger Bestand des Märzenbechers

Der Bestand der wild wachsenden Märzenbecher ist in den letzten Jahren merklich stark zurückgegangen. Die möglichen Gründe hierfür liegen insbesondere

  • in den veränderten Standortverhältnissen
  • sowie des starken Abpflückens.

Die Standortbedingungen für den Märzenbecher

Der Märzenbecher gedeiht am besten an leicht feuchten und schattigen Standorten. Besonders häufig findet man ihn an Flüssen und Bächen. In Mitteleuropa ist er überwiegend in Auenwäldern beheimatet. Doch die nötigen Standortverhältnisse werden nach und nach zerstört. Flüsse und Bäche trocken aus, Wälder werden gerodet. Die natürlichen Lebensbedingungen für den Märzenbecher gehen immer mehr zurück, weshalb auch die wilden Exemplare weitgehend verschwinden.

Märzenbecher als beliebte Straußblumen

Aufgrund seiner schönen Erscheinung und der Tatsache, dass der Märzenbecher eine der am frühesten blühenden Pflanzen ist, machen ihn auch zu einer besonders beliebten Blume für die Gestaltung von Blumensträußen. Vermehrt wurden wilde Märzenbecher während Spaziergängen gepflückt und mit nach Hause gebracht. In der Regel werden diese dabei derart ausgerissen, dass die im Wald verbliebenen Pflanzen beschädigt werden und nicht mehr neu austreiben.

Der Märzenbecher steht unter Naturschutz

Aufgrund des stark rückläufigen Vorkommens in der freien Wildbahn ist der Märzenbecher vom Aussterben bedroht und steht deshalb unter Naturschutz. Dies bedeutet konkret, dass die wilden Exemplare weder ausgegraben, noch gepflückt werden dürfen. Ein Frühlingsblumenstrauß aus wilden Märzenbechern ist strikt verboten. Zuwiderhandlungen können sogar mit beträchtlichen Strafen belegt werden.

Kultivierung in privaten Gärten

Märzenbecher dürfen und können jedoch auch in privaten Gärten gepflanzt werden. So kann ein wichtiger Beitrag zur Erhalt der natürlichen Artenvielfalt geleistet werden. Setzen Sie die Zwiebel im Herbst in den Boden, so treibt der Märzenbecher im Frühling aus. Die Zwiebel muss auch nicht wieder ausgegraben werden, sondern verbleibt das gesamte Jahr hindurch in der Erde. So erhalten Sie jedes Jahr aufs Neue weiß blühende Frühlingsboten in Ihrem Garten.

Die privaten Exemplare dürfen übrigens, entgegen den wild wachsenden, nach Belieben auch ausgegraben, umgesetzt und gepflückt werden.