Bohren in einer Mietwohnung ist oft notwendig, um persönliche Akzente zu setzen. Dieser Artikel erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die zu beachtenden Punkte und die richtige Vorgehensweise beim Bohren und Verschließen von Löchern.
Bohren in der Mietwohnung: Was ist erlaubt?
In Ihrer Mietwohnung haben Sie das Recht, Ihre Wohnräume aktiv zu gestalten, wozu auch das Bohren von Löchern in Wänden für Regale, Bilder oder andere Einrichtungsgegenstände zählt. Dies gehört zum normalen Gebrauch der Mietwohnung und erfordert in der Regel keine Genehmigung des Vermieters.
Zu beachtende Punkte beim Bohren
- Angemessene Anzahl von Löchern: Auch wenn es keine gesetzliche Obergrenze für Bohrlöcher gibt, sollten Sie darauf achten, dass die Anzahl im normalen Rahmen bleibt. Eine übermäßige Anbringung kann sich negativ auf Ihre Beziehung zum Vermieter auswirken.
- Bausubstanz schützen: Achten Sie darauf, keine Schäden an der Bausubstanz zu verursachen. Dies gilt insbesondere für tragende Wände sowie elektrische Leitungen und Wasserrohre. Vor dem Bohren sollten Sie diese Bereiche sorgfältig prüfen, um mögliche Schäden zu vermeiden.
- Regelungen im Mietvertrag: Ihr Mietvertrag könnte spezifische Vorschriften zu Bohrungen enthalten. Prüfen Sie diesen gründlich, um im Vorfeld besser einschätzen zu können, ob Sie gegebenenfalls Rücksprache mit dem Vermieter halten sollten.
- Bohrungen in Fliesen: Das Bohren in Fliesen ist erlaubt, beispielsweise um Handtuchhalter oder Spiegel zu befestigen. Bohrlöcher sollten möglichst in den Fugen platziert werden, um die Fliesen nicht zu beschädigen. Eine übermäßige Menge an Löchern oder Schäden an Fliesen kann ebenfalls zu Forderungen des Vermieters führen.
Kommunikation mit dem Vermieter
Insbesondere vor größeren Bohrvorhaben ist es ratsam, Rücksprache mit dem Vermieter zu halten. Dies gilt besonders, wenn spezielle bauliche Gegebenheiten oder individuelle Wünsche vorliegen. Durch klare Kommunikation können Missverständnisse und mögliche Konflikte bereits im Vorfeld vermieden werden.
Müssen Bohrlöcher beim Auszug verschlossen werden?
Ob und in welchem Umfang Sie Bohrlöcher beim Auszug aus einer Mietwohnung schließen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
1. Schönheitsreparaturen im Mietvertrag
Enthält Ihr Mietvertrag Regelungen zu Schönheitsreparaturen, verpflichten Sie sich in der Regel auch zur Schließung aller Bohrlöcher vor der Wohnungsübergabe. Diese Maßnahme dient dazu, die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zu übergeben.
2. Art und Anzahl der Bohrlöcher
Die rechtlichen Auffassungen zum zulässigen Umfang von Bohrlöchern in der Mietwohnung variieren. Es könnte eine akzeptable Anzahl an Löchern in einem Raum geben, die jedoch nicht über das Maß des Üblichen hinausgehen sollte. Wenn die Anzahl der Löcher jedoch deutlich übersteigt, besteht die Möglichkeit, dass der Vermieter eine Renovierung verlangen kann, unabhängig von eventuellen Vertragsklauseln.
3. Besondere Umstände
Im Falle von Schäden, die durch unsachgemäßes Bohren entstanden sind, sind Sie in der Regel verpflichtet, die Löcher zu schließen. Das gilt auch für Wände, die durch übermäßiges Bohren in Mitleidenschaft gezogen wurden. In solchen Fällen sollten Sie die spezifischen Anforderungen Ihres Mietvertrags sowie die Erwartungen des Vermieters klären.
Wie verschließe ich Bohrlöcher fachgerecht?
Um Bohrlöcher in Wänden ordnungsgemäß zu schließen, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen:
- Dübel und Schrauben entfernen: Zuerst ist es notwendig, alle verbliebenen Dübel und Schrauben vollständig aus den Löchern zu entfernen. Dies gelingt in der Regel mit einer Zange oder einem Korkenzieher.
- Reinigen der Löcher: Reinigen Sie die Löcher sorgfältig von Staub, Schmutz und losem Putz, damit das Füllmaterial optimal haften kann.
- Füllmaterial vorbereiten: Wählen Sie eine geeignete Spachtelmasse, die für den Wandtyp passend ist. Diese kann entweder als Fertigmischung oder als anrührbares Pulver erhältlich sein.
- Auftragen der Spachtelmasse: Tragen Sie die Spachtelmasse gleichmäßig mit einem Spachtel auf. Achten Sie darauf, dass die Masse gut in das Loch gedrückt wird und eben mit der Wand abschließt.
- Trocknungszeiten beachten: Lassen Sie die Spachtelmasse gemäß den Herstellerangaben vollständig trocknen. Da viele Spachtelmassen beim Trocknen schrumpfen, ist es ratsam, eventuell eine zweite Schicht aufzutragen.
- Nachbearbeitung: Schleifen Sie die gefüllte Stelle sanft ab, bis sie glatt und ebenmäßig ist. So stellen Sie sicher, dass die Wand bereit ist für den nächsten Anstrich oder das Tapezieren.
Mit dieser Anleitung gelingt es Ihnen, Bohrlöcher sorgfältig und nahezu unsichtbar zu verschließen, sodass Ihre Wohnung bei der Wohnungsübergabe in einem bestmöglichen Zustand präsentiert werden kann.
Bohren in Fliesen – Besondere Vorsicht ist geboten!
Das Bohren in Fliesen erfordert besondere Sorgfalt, da unsachgemäßes Vorgehen zu irreparablen Schäden führen kann. Beachten Sie die folgenden Punkte, wenn Sie in Fliesen bohren möchten:
- Fugen anbohren: Wo immer möglich, sollten Sie die Fugen zwischen den Fliesen wählen. Dadurch verringert sich das Risiko, dass die Fliesen brechen oder splittern.
- Richtiger Bohrer: Verwenden Sie einen speziellen Fliesenbohrer oder einen Glasbohrer. Deaktivieren Sie die Schlagfunktion des Bohrers, um Risse zu vermeiden.
- Vorbereitung der Fläche: Reinigen Sie die Fliese gründlich und markieren Sie die Bohrstelle. Ein Klebeband kann verhindern, dass der Bohrer verrutscht und Kratzer hinterlässt.
- Bohrtechnik: Bohren Sie mit einer niedrigen Drehzahl und geringem Druck, um die Hitzeentwicklung zu minimieren und die Fliese nicht übermäßig zu belasten. Ein gelegentliches Kühlen des Bohrers mit Wasser kann hilfreich sein.
- Ungeplante Schäden: Sollte beim Bohren dennoch eine Fliese beschädigt werden, ist es normalerweise erforderlich, die betroffene Fliese zu ersetzen. Halten Sie daher gegebenenfalls geeignete Ersatzmaterialien bereit oder klären Sie im Voraus, wie solche Schäden behoben werden können.
Informieren Sie Ihren Vermieter über Ihre Absichten, bevor Sie mit dem Bohren beginnen, um potenziellen Konflikten und finanziellen Belastungen beim Auszug vorzubeugen.