Entsorgen Sie die kaputte Kaffeemaschine als Elektroschrott

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Eine Kaffeemaschine ist Elektroschrott

Selbst die beste Kaffeemaschine lebt nicht ewig. Dann stellt sich die Frage, wo und wie sie richtig zu entsorgen ist. Kaffeemaschinen gehören wie alle anderen Elektrogeräte nicht in den Hausmüll. Für ihre Entsorgung gelten bestimmte Regelungen.

Kaffeemaschine ist kein Hausmüll

Seit einigen Jahren ist es gesetzlich verboten, Elektrogeräte über den Hausmüll zu entsorgen. Auch die Kaffeemaschine fällt in diese Kategorie. Werfen Sie das defekte Gerät dennoch in die Mülltonne, müssen Sie mit einer Strafe rechnen. Je nach Bundesland und Elektrogerät drohen Bußgelder bis zu 1000 Euro. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Entsorgung der Kaffeemaschine über die gelbe Tonne.

Entsorgung im Überblick

  • Rückgabe an den Handel
  • Abgabe beim Umweltmobil
  • Wertstoffhof oder Recyclinghof
  • Reparaturcafé

Recyclinghof

Bundesweit betreiben alle Gemeinden und Städte Recycling- oder Wertstoffhöfe. Hier können Bürger unter anderem ihren Elektroschrott anliefern. Eine defekte Kaffeemaschine können Sie hier je nach Gemeinde kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr abgeben.

Abgabe bei Umweltmobilen

In abgelegen Regionen ist der Weg zum nächsten Recyclinghof oft weit. Darum setzen Kommunen dort Umweltmobile ein, die unter anderem auch Elektrokleingeräte zur Entsorgung annehmen. Die Kaffeemaschine fällt ebenfalls unter diesen Begriff und darf dort abgegeben werden. Die Mobile stehen zu festen Terminen an einem bestimmten Standort in der Nähe Ihres Wohnortes. Auskünfte dazu erteilen die Gemeinden auch auf ihrer Homepage.

Rücknahme durch den Handel

Fachgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern sind verpflichtet, die defekte Kaffeemaschine zurückzunehmen. Der Händler sichert eine fachgerechte Entsorgung zu. Bei Großgeräten muss der Handel die ausrangierten Geräte nur zurücknehmen, wenn dort im Anschluss ein neues Gerät gekauft wird. Diese Regelungen gelten ebenso für den Onlinehandel.

Kaffeemaschine fällt unter das Elektrogesetz

Im deutschen Elektrogesetz wird unter anderem bestimmt, wie Elektrogeräte in den Handel gebracht, wieder zurückgenommen und umweltschonend recycelt werden. Das Elektrogesetz bezieht sich auf entsprechende europäische Richtlinien, die auch in Deutschland umgesetzt werden müssen. Ziel des Gesetzes ist es, möglichst viele Geräte zu recyclen, aufzubereiten und die daraus gewonnenen Rohstoffe wiederzuverwerten.

Reparaturcafé statt Entsorgung

In Stadtteilcafés, Begegnungsstätten und sozialen Einrichtungen vieler Gemeinden gibt es sogenannte Reparaturcafés. Hier können Sie auch Ihre defekte Kaffeemaschine vorbeibringen. Ehrenamtliche Helfer versuchen das Gerät zu reparieren und vor der Verschrottung zu retten.

Im Reparaturcafé können Geräte wiederhergestellt werden, deren Instandsetzung in einem Fachbetrieb zu teuer ist. Neukauf ist in dem Fall billiger als Reparatur. Hinter der Initiative der Reparaturcafés steht der Gedanke, durch Reparaturen natürliche Rohstoffressourcen zu schonen, Abfall zu vermeiden und Geld für Neuanschaffungen zu sparen.

Tipps & Tricks
Bei einer geplanten Obsoleszenz funktioniert das Elektrogerät nach einer bestimmten Zeit nicht mehr. Die Kosten für die Reparatur sind meist unwirtschaftlicher als ein Neukauf. Der Geräteausfall ist technisch bedingt und vom Hersteller so gewollt, um seinen Warenabsatz zu erhöhen.