Beim Bauen, Renovieren oder Umziehen fällt so mancher Holzabfall an. Wie Sie den am besten entsorgen und was Sie beachten müssen, lesen Sie hier. Holz ist ein wertvoller Rohstoff, der meistens noch wiederverwertet werden kann.
Was ist Altholz?
Unteren Begriff Altholz fällt alles, was an Holz und Holzwerkstoffen als Abfall anfällt. In der Bundesrepublik Deutschland sind das jedes Jahr etwa 8 Millionen Tonnen. Seit 2003 gibt es in Deutschland die Altholz-Verordnung. Sie soll sicherstellen, dass durch die Entsorgung von Altholz keine Gefahren für die Umwelt entstehen.
Die Altholz-Verordnung unterteilt alle Holzabfälle in 4 Kategorien
Nicht behandeltes Altholz (A1)
Unter diese Kategorie fallen alle unbehandelten Hölzer, zum Beispiel Paletten und Transportkisten.
Naturbelassenes, unbeschichtetes und unbehandeltes Holz darf in einem Ofen oder Kamin verfeuert werden. Private Kamine tragen allerdings einiges zur Feinstaubbelastung in Ballungsgebieten bei. Ob Sie das in Kauf nehmen wollen, ist Ihnen selbst überlassen.
Behandeltes Altholz (A2)
In diese Kategorie wird alles eingeordnet, was verleimt, beschichtet und lackiert ist. Zum Beispiel sind das Leimholzplatten, Möbel ohne PVC, Innentüren oder Fußbodendielen. Dieses Altholz wird ebenso, wie nicht behandeltes Altholz zu Spanplatten weiterverarbeitet.
Altholz mit PVC-Beschichtung (A3)
Unter die Kategorie Nummer 3 fällt alles Holz mit PVC-Kanten oder -Beschichtungen. Diese Art von Altholz wird in einer dafür ausgelegten Verbrennungsanlage thermisch verwertet.
Mit Holzschutzmitteln belastetes Altholz (A4)
Dieses Holz ist mit Holzschutzmitteln so stark belastet, dass es nicht mehr in die vorigen drei Kategorien passt. Es kommt vor allem im Außenbereich vor, es sind Dachsparren, Fenster, Außentüren, Zäune und Gartenmöbel aus Holz. Die Sorte Abfallholz wird ebenfalls in einer geeignetes Verbrennungsanlage thermisch verwertet.
Altholz entsorgen
Wenn Sie Altholz zu entsorgen haben, können Sie dies bei kommunalen oder gewerblichen Entsorgungsunternehmen tun. Es lohnt sich, den Abfall von vorne herein und die verschiedenen Kategorien zu trennen, da meistens unterschiedliche Entgelte anfallen. Besonders wichtig ist es, Altholz der Kategorie 4, das mit Holzschutzmitteln belastet ist, vom Rest zu trennen, es muss gesondert entsorgt werden.
In den Altholzcontainer darf Holz der Kategorien A1-A3
- Abbruchholz
- Bauholz
- Küchenarbeitsplatte
- Möbelholz
- Palettenholz
Verpackungsholz
Abfall vermeiden
Gut erhaltene Möbel, die Sie nicht mehr benötigen und die Sie sonst keinem guten Zweck zukommen lassen können, finden oft noch Abnehmer im Internet. So schonen Sie Ressourcen und belasten nicht unnötig die Umwelt.