So entsorgen Sie Ihr altes Bügeleisen richtig

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Ein Bügeleisen gehört nicht in den Hausmüll.

Wenn Ihr altes Bügeleisen nicht mehr funktioniert und auch eine Reparatur nicht mehr gegeben ist, dann stellt sich unweigerlich die Frage, wie Sie das Bügeleisen nun entsorgen müssen. Einfach in den Hausmüll zu geben, ist hier gesetzlich nicht erlaubt. Der folgende Beitrag erklärt, wie Sie das alte Bügeleisen richtig entsorgen.

Ein Bügeleisen gehört nicht in den Hausmüll

Auch wenn es noch so verlockend ist, denn ein Bügeleisen ist nicht sehr groß, so dürfen Sie dieses keinesfalls im Hausmüll, also so dem Restemüll oder in der gelben Tonne/Sack entsorgen. Denn das Gesetz EletroG aus dem Jahr 2006 besagt das Folgende:

  • Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll
  • hierzu gehören alle elektronischen Geräte
  • nicht nur Bügeleisen
  • auch Fön, Staubsauger, CD-Player und viele andere
  • diese Geräte sind am Wertstoffhof abzugeben

Warum das Bügeleisen auf einem Wertstoffhof entsorgen?

Hierbei geht es nicht um die Größe der Elektrogeräte, sondern um den Inhalt. Denn die hierin befindlichen Rohstoffe können in der Regel gut recycelt und somit nochmals verwendet werden. Landen sie jedoch im normalen Müll, sind sie unweigerlich verloren. Sie müssen zwar nicht mit einer Strafe rechnen, wenn Sie Ihr Bügeleisen einfach im Hausmüll entsorgen, allerdings ist dies schädlich für die Umwelt. Wollen Sie nicht wegen jedem kleinen Elektrogerät zum Wertstoffhof fahren, dann sollten Sie die Geräte sammeln und zusammen abgeben. Auch in einer guten Nachbarschaft könnte gemeinsam gesammelt werden. Zudem haben Sie auch die noch die folgenden Möglichkeiten:

  • bei einer größeren Menge in der Nachbarschaft für die Abholung nachfragen
  • ebenso wenn Sie ein größeres Gerät, zum Beispiel einen Kühlschrank zu entsorgen haben
  • manche Gemeinden bieten die Abholmöglichkeit durch einen Mitarbeiter des Wertstoffhofs an
  • auch Bauhöfe der Kommunen nehmen die Geräte oftmals an

Die Kosten für die Abgabe bei Wertstoffhof

Normalerweise fallen für Sie keine Kosten an, wenn Sie als Privatperson defekte elektronische Geräte auf dem Wertstoffhof abgeben wollen. Bei Firmen und Gewerbetreibenden sieht dies jedoch anders aus, diese müssen eine Gebühr bezahlen, wenn sie große Mengen an Elektroschrott abgeben. Doch die Gebühr sollte auch für Firmen kein Hinderungsgrund sein, die Geräte auf dem Wertstoffhof abzugeben. Denn die beinhalteten gesundheits- und umweltschädlichen Stoffe wie Quecksilber, Flammschutzmittel oder Blei sollten nicht in der Natur landen. Wer dabei erwischt wird, dass er die Elektrogeräte im Wald oder am Straßenrand entsorgt, wird mit einer Strafe belegt.