Wer sich für ein neues Fenster in einer vorhandenen Außenwand entscheidet, muss mit einem hohen Planungsaufwand rechnen – neben einer Baugenehmigung sind etwa statische Berechnungen Pflicht. Was Sie über die Planung und den Einbau wissen müssen, haben wir Ihnen in diesem Artikel kurz zusammengefasst.
Hoher Planungsaufwand beim nachträglichen Einbau
Während viele Arbeiten rund um Haus und Garten auch von Hobbyhandwerkern problemlos durchgeführt werden dürfen, zählt der nachträgliche Einbau eines Fensters leider nicht dazu. Hier kommen verschiedene gesetzliche Vorgaben und Regelungen zum Tragen, die die Hilfe von Experten notwendig machen.
Generell gilt, dass beim Mauern eines Fensters statische Gesichtspunkte zwingend berücksichtigt werden müssen, deren Vernachlässigung schwere Schäden an Haus und Dach nach sich ziehen können – bis hin zur Einsturzgefährdung. Daher ist es wichtig, sich vor Projektbeginn mit dem hohen Planungsaufwand auseinanderzusetzen, wozu insbesondere die folgenden Punkte zählen:
- Überprüfung der Hausstatik dahingehend, ob ein nachträglicher Fenstereinbau überhaupt möglich ist;
- Beauftragung eines Architekten und/oder Statikers für die Erstellung der notwendigen Berechnungen;
- Einholung der Zustimmung von Nachbarn (werden gewisse Abstandsgrenzen unterschritten, müssen Nachbarn dem Einbau zustimmen. Nicht jeder möchte schließlich, dass der Nachbar durch die neuen Fenster ins eigene Haus hineinschauen kann);
- Festlegung der richtigen Fenstergröße samt Berechnung der Fenstersturzlänge (hier gibt es enge physikalische Grenzen, die berücksichtigt werden müssen); sowie
- Einholung einer Baugenehmigung.
Das Einholen einer Baugenehmigung ist Pflicht
Vor allem der letzte Punkt – die Einholung einer Baugenehmigung – ist ein elementarer Bestandteil in der Planung. In den meisten Fällen ist eine solche Genehmigung Pflicht, was damit zu tun hat, dass Veränderungen am Aussehen des Hauses sowie Eingriffe in die Statik strengen Richtlinien unterliegen.
Es lohnt sich, vor Planungsbeginn mit dem zuständigen Bauamt zu korrespondieren und herauszufinden, welche grundsätzlichen Vorgaben unbedingt eingehalten werden müssen. Das spart im Zweifelsfall Aufwand und Kosten, wenn der Bauplan nicht nochmal angepasst werden muss.
Diese Schritte sind für einen nachträglichen Fenstereinbau notwendig
Der tatsächliche nachträgliche Einbau eines Fensters ist ebenfalls mit einigen Arbeitsschritten verbunden. Auch hier ist es empfehlenswert, auf die Hilfe von Fachleuten zu setzen, um die Hausstatik durch eine falsche Ausführung nicht unnötig zu gefährden. Im Regelfall wird der Einbau (nach Planung und Einholung von Genehmigungen) mit den folgenden Schritten durchgeführt:
- Einbau des Fenstersturzes: In einem ersten Schritt wird der Schlitz für den Fenstersturz im Mauerwerk erstellt. Dieser muss 30 bis 40 Zentimeter breiter als die Fensternische sein und ein Aufliegen des Fenstersturzes mit 15 bis 20 Zentimetern auf beiden Seiten des späteren Fensters ermöglichen. Generell werden dann zwei Fensterstürze – innen und außen – nebeneinander in die Wand eingesetzt und befestigt.
- Ausstemmen des Durchbruchs: Im Anschluss kann der Durchbruch unter den Fensterstürzen ausgestemmt werden. Achten Sie darauf, dass dieser auf beiden Fensterseiten etwa 15 Zentimeter breiter als der ausgewählte Fensterrahmen ist.
- Mauern der Fensterlaibung: Diese 15 Zentimeter Spielraum werden nun durch die Fensterlaibung (abzüglich der Putzstärke und Dämmung) ersetzt.
- Verputzen der Fensterlaibung: Ist die Fensterlaibung eingemauert, kann diese auch bereits verputzt werden.
- Einbau des Fensters: Danach kann das eigentliche Fenster eingebaut werden. Setzen Sie es in die Laibung und bringen Sie die endgültige Putzschicht an. Vergessen Sie nicht die Dämmung sowie das Einstellen des Fensters!