Die Höhe des Fußbodenaufbaus spielt eine große Rolle bei der Planung des Innenausbaus. Eine ausschlaggebende Komponente ist hierbei die Dicke des Estrichs. Welche Mindesthöhen eingehalten werden müssen und welche Faktoren die Höhe beeinflussen erfahren Sie bei uns.
Fußbodenaufbau
Der Fußbodenaufbau, zu dem unter anderem die Fußbodenheizung, der Estrich und der spätere Bodenbelag gehören, wird in der Regel schon in einer recht frühen Bau- bzw. Renovierungsphase festgelegt. Die Höhe spielt beispielsweise eine Rolle beim Fenstereinbau und der Höhe der Zimmertüren und sollte daher bekannt sein. Der Estrich ist hierbei ein relevanter Einflussfaktor und macht einen Großteil des Aufbaus aus.
Einflussfaktoren für die Estrichdicke
Die benötigte Tragfähigkeit des Estrichs spielt bei der Dicke ebenso eine Rolle wie die Estrichart. Beim Einbau über einer Fußbodenheizung muss zudem eine bestimmt Überdeckungshöhe über den Rohren eingehalten werden. Die DIN 18560 „Estriche im Bauwesen“ gibt abhängig von der Estrichart und der Biegezugfestigkeits- bzw. Härteklasse detaillierte Angaben zu den Mindestdicken der einzelnen Produkte. Auch die Konstruktionsart des Estrichs ist relevant. Folgende Möglichkeiten gibt es hier:
- Schwimmender Estrich
- Verbundestrich
- Estrich auf Trennschicht
Schwimmender Estrich
Bei der schwimmenden Verlegung wird der Estrich meist über einer Fußbodenheizung eingebaut. Für den gängigen Calciumsulfatfließestrich gilt für alle Härtegrade, eine Mindesthöhe von 35 mm. Bei Calciumsulfatestrich wird eine Höhe von 45 mm (Härtegrad F4), 40 mm (F5) oder 35mm (F7) gefordert. Für Zementestrich gilt bei Härtegrad F4 eine minimale Höhe von 45 mm und 40 mm bei Härtegrad F5.
Die Überdeckungshöhe über einer Fußbodenheizung führt meist dazu, dass die Mindestnenndicke überschritten wird. In der Härteklasse F4 beträgt die minimale Rohrüberdeckung 45mm, für höhere Härteklasse ist eine Überdeckung von 30 mm ausreichend.
Verbundestrich
Beim Einbau eines Verbundestrichs wird dieser direkt auf den Rohboden aufgetragen, wobei Estrich und Rohboden eine kraftschlüssige Verbindung eingehen. Der Estrich sollte laut geltender DIN eine Höhe von 50 mm, bei Gussasphaltestrich von 40 mm nicht überschreiten.
Estrich auf Trennschicht
Diese Estrichform ist nicht kraftschlüssig mit dem Rohboden verbunden. Die Mindestnenndicke für Calciumsulfatestrich liegt hier bei 30 mm, von Zementestrich bei 45mm und im Fall von Kunstharzestrich genügen 15 mm Estrichdicke.