Spätestens dann, wenn ein Schaden entsteht oder Sie Ihre alte Wohnung zurücklassen und die Einbauküche an den Nachmieter abtreten möchten, stellt sich die Frage, was diese überhaupt noch wert ist. Mit welchem Wertverlust jeweils zu rechnen ist, haben wir Ihnen hier kurz zusammengefasst.
Unterscheidung: Verkauf vs. Versicherungsfall
Um den Wertverlust einer gebrauchten Küche bestimmen zu können, muss in einem ersten Schritt die Unterscheidung gemacht werden, wofür der tatsächlich Wert neu bestimmt werden soll. So macht es einen Unterschied, ob es sich um Ablöse bzw. Verkauf oder um die Berechnung bei einem Schadensfall handelt. Während bei Ablösefragen der Zeitwert berechnet werden muss, ist in einem Schadensfall entweder der Anschaffungswert oder der Versicherungswert heranzuziehen.
Der Zeitwert gibt eine realistische Ablöse vor
Wer seine Küche an einen Nachmieter oder einen Kaufinteressenten abtreten möchte, darf zwar generell selbst bestimmen, wie hoch der Preis sein soll – insbesondere im Fall einer Ablöse muss aber darauf geachtet werden, dass der Zeitwert gesetzlich bindend ist. Andernfalls können unter Umständen rechtliche Probleme für Sie entstehen, die durch die Festlegung des Zeitwerts als Preis ganz einfach verhindert werden können. Dieser kann wie folgt berechnet werden:
- Wertverlust der Küche im ersten Jahr: 24% vom Wiederbeschaffungswert;
- Wertverlust der Küche in allen Folgejahren*: 4% vom Wert des vorherigen Jahres.
- Dauer der Abschreibung: Je nach Berechnungsweise 20 bis 24 Jahre (durchschnittlich angenommene Lebensdauer einer Einbauküche).
Die Berechnungsweise, für jedes Küchenjahr 10% Wertverlust anzunehmen, ist übrigens nicht offiziell gültig. Um einen realistischen Zeitwert zu berechnen, müssen neben jährlichen Wertverlusten aber auch andere Faktoren berücksichtigt werden. Dazu zählen neben der Ausstattung etwa Beschädigungen sowie der Allgemeinzustand der Küche.
Im Schadenfall gilt der Anschaffungs- oder Versicherungswert
Handelt es sich hingegen um einen Versicherungsfall und Ihre Einbauküche muss aufgrund von Beschädigungen ersetzt werden, gilt der Zeitwert oftmals nicht. Stattdessen wird sich entweder auf den Anschaffungswert oder den Versicherungswert berufen – je nachdem, was im Vertrag mit Ihrer Versicherung steht.
Das beste Szenario ist immer, wenn eine sogenannte „Neuwertversicherung“ vereinbart wurde, da in solchen Fällen die Einbauküche monetär so ersetzt wird, als wäre sie gerade gekauft worden. Normale Haftpflichtversicherungen beinhalten diese Regelung ohne Zusatzversicherung aber nicht. Hier wird stattdessen ein Versicherungswert angesetzt, der sich am Zeitwert orientiert und lediglich das ersetzt, was die Küche zum Zeitpunkt des Vollschadens noch wert war.