Dichte von Bauschutt – Definitionen und Verwendung

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Wenn Sie ein Gebäude sanieren, ist es hilfreich, wenn Sie frühzeitig einen möglichst exakten Eindruck über die anfallende Menge von Bauschutt besitzen. Neben dem reinen Volumen spielt dabei dessen Dichte eine wichtige Rolle, um eine fachgerechte Entsorgung zu organisieren. Für Bauschutt existieren dabei einfache Tabellen.

Arten und Dichte von Bauschutt

Nach Art und Sorte des Materials kann die Dichte von Bauschutt teilweise extrem schwanken – entscheidenden Einfluss nehmen unter anderem das spezifische Raumgewicht des Schutts, dessen proportionale Zusammensetzung und nicht zuletzt die Form. Als allgemeine Richtlinie gelten jedoch in der Praxis gewonnene Vergleichswerte, die mit einer allgemeinen Schwankung von etwa 25 Prozent folgende Werte pro Kubikmeter annimmt:

  • Betonbruch inklusive Stahlbeton: 2,20 Tonnen
  • Asphaltbruch, Erde, Kies oder Sand: 1,80 Tonnen
  • Tonziegel und Bauschutt aus kleinen bis mittelgroßen Steinen: 1,50 Tonnen
  • Gipsabfälle wie Putz, Stuckabbruch oder Rigips: 0,60 Tonnen
  • Bauübliche Holzsorten oder nicht zermahlenes Glas: 0,50 Tonnen
  • Gemischter Schrott oder Bauschutt: 0,25 Tonnen
  • Papier, Tapetenreste und Kartonage: 0,05 Tonnen

Sie können die konkrete Dichte berechnen, indem Sie die klassische und aus dem Schulunterricht bekannte Formel Dichte = Gewicht / Volumen – konkret zum Beispiel Kilogramm / Liter oder Gramm / Kubikzentimeter anwenden. Selbstverständlich handelt es sich stets um Schätzwerte, die wesentlich diverse Faktoren wie die Form und eventuelle Lufteinschlüsse bestimmen und variieren.

Entsorgung und Verwendung von Bauschutt

Sie dürfen Bauschutt in einem begrenzten Rahmen weiterverwenden, sofern er sich für den angedachten Zweck eignet und keine giftigen Sonderstoffe enthält. Es ist zum, Beispiel zulässig, diesen große Betonblöcke als Steine bei dem Legen eines Punkt- oder Streifenfundaments zu verwenden oder die eigene Terrasse mit Bauschutt zu befestigen. Leider existieren für diese Art der Verwendung allerdings keine konkreten und rechtlich verbindlichen Vorgaben, so dass Sie bei großen Mengen in den Verdacht einer illegalen Entsorgung gelangen können.

Entsorgung von Bauschutt

Das einfache Ablagern oder gar Vergraben von Bauschutt auf dem eigenen Grundstück gilt rasch als illegale Entsorgung und führt zu einer Anzeige, falls „freundliche“ Nachbarn oder Bekannte die Behörden auf diesen Umstand hinweisen. Kleine Mengen können Sie mitunter kostenlos oder preiswert auf einer Anlage zur Wertstoffgewinnung abliefern, bei größeren Volumen müssen Sie eine fachgerechte Entsorgung beauftragen. Holen Sie in jedem Fall mehrere Angebote der lokalen Entsorger ein und vergleichen Sie diese inklusive der Nebenkosten, denn die Preise variieren mitunter stark.