Tariflohn für einen Maurer – Verdienst, Zuschläge und Ausnahmen

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Für einen Maurer gilt wie für andere auf einer Baustelle tätigen Personen ein Tariflohn, den die Arbeitgeber nicht unterschreiten dürfen. Es handelt sich deshalb um einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, der gleichermaßen für alle Arbeitskräfte unabhängig ihrer Herkunft verpflichtend ist. Einem Maurer steht dabei eine höhere Vergütung als einem ungelernten Arbeiter zu.

Tariflohn für einen Maurer – daraus setzt er sich zusammen

Bei einem gelernten Maurer handelt es sich um einen staatlich geprüften Fachwerker, der über eine anerkannte Ausbildung der ersten Stufe verfügt und damit mindestens einen Tariflohn der Lohngruppe (LG) 2 bezieht. Die exakte Höhe definiert sich jedoch nach mehreren Kriterien (Alle Angaben nach aktuellem Stand 2020):

  • Tariflohn des Bundeslandes von etwa 15 Euro pro Stunde
  • Bauzuschlag in Höhe von ca. 1 Euro pro Stunde
  • Variable Zuschläge für Nachtarbeit, Schlechtwetter oder Feiertage
  • Weiterführende Qualifizierungen (ca. 2,50 Euro für LG 3, 5 Euro für LG 4 und LG 5)
  • Dauer der Beschäftigung und Betriebszugehörigkeit (ca. 1,50 ab drei Monate)
  • Alter und Erfahrung (ca. 3 Euro bei jahrzehntelanger Erfahrung)
  • Aufwendige Arbeiten mit speziellen Vorkenntnissen
  • Zuschlag für Überstunden

Der reale Tariflohn fällt deshalb bei einem Maurer abhängig seiner Person und seiner Arbeitsstelle sowie seiner Tätigkeit unterschiedlich aus. Allgemein lässt sich ein Rahmen von etwa mindestens 15 Euro für Berufseinsteiger bis 20 Euro für ältere Kräfte mit Erfahrung und Weiterbildungen festlegen,

Abweichungen im Rahmen der Öffnungsklausel

Ziel einer Öffnungsklausel im Tarifrecht ist es, dass Betriebe unter vorher definierten Bedingungen wie etwa einer finanziellen Notlage vom vorgeschriebenen Tariflohn abweichen dürfen, um das Interesse aller zu schützen. Der Tarifvertrag Bau enthält eine solche Öffnungsklausel, die allerdings keine Unterschreitung des Lohns für gelernte Fachkräfte wie Maurer vorsieht. Es ist allerdings auf einvernehmlicher Basis möglich, bestimmte Vorteile wie etwa das 13. Monatsgehalt auf ein Minimum von etwa 800 Euro zu reduzieren.

Abweichungen im Rahmen einer selbstständigen Beschäftigung

Maurer, die keine feste Anstellung besitzen und zum Beispiel als Freiberufler in eigener Verantwortung arbeiten, unterliegen nicht dem Tarifvertrag und dürfen ihren Stundenlohn beziehungsweise ein festes Entgelt für erbrachte Leistungen frei nach eigenem Interesse aushandeln. Die führt immer wieder zu Missbrauch durch eine sogenannte Scheinselbstständigkeit, bei der Maurer offiziell als Subunternehmer selbstständig sind, praktisch aber zu der festen Belegschaft eines Unternehmens zählen. Das planmäßige, vorsätzliche Unterlaufen des Tariflohns im Rahmen solcher Beschäftigungskonstrukte stellt eine Straftat dar und kann zu Geld- und Haftstrafen führen.

Abweichungen durch freie Unternehmen

Der Tarifvertrag stellt eine Einigung zwischen dem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft einer Branche dar. Unternehmen, die nicht dem Arbeitgeberverband angehören, unterliegen deshalb auch nicht seinen Vorschriften und müssen keinen Tariflohn zahlen. Als Untergrenze gilt in diesen Fällen der gesetzlich festgelegte Mindestlohn, den die Politik für die Bundesrepublik Deutschland festlegt. Jede Regelung, die diesen unterschreitet, ist gesetzwidrig und somit automatisch ungültig.