Stundenlohn für einen Maurer – so berechnet er sich

stundenlohn-maurer

Fachkräfte im Handwerk wie zum Beispiel Maurer haben sich von einfachen Arbeitern zu gefragten Spezialisten entwickelt. Entsprechend zu der gestiegenen Nachfrage und den Anforderungen hat sich auch der Stundenlohn für einen gelernten Maurer entwickelt, wobei die minimale Vergütung bei dem Mindestlohn für Facharbeiter im Baugewerbe liegt.

Stundenlohn hängt von mehreren Bedingungen ab

Wie viel ein Maurer als Stundenlohn brutto und netto erhält, unterliegt keiner bundesweit einheitlichen Regelung – diese definiert lediglich eine Untergrenze, die das reale Bruttogehalt in den meisten Fällen deutlich überschreitet. Ausschlaggebend für die Berechnung ist unter anderem:

  • Der bundesweite Tarifvertrag für gelernte Arbeiter im Baugewerbe
  • Abweichende Einigungen auf Ebene der Bundesländer
  • Bauzuschlag für den Einsatz auf einer Baustelle
  • Aktuelle Nachfrage und die Verfügbarkeit qualifizierten Personals
  • Zuschläge etwa für Überstunden oder Arbeit an Sonn- und Feiertagen oder während der Nacht
  • Erfahrung, Alter und zusätzliche Qualifikationen des Maurers

Für einen Endkunden bestimmt das Unternehmen den Stundenlohn, wobei dieser auch zusätzliche Ausgaben wie zum Beispiel Verwaltung und Transport beinhaltet. Den auf einer Abrechnung genannten Stundenlohn erhält der Maurer deshalb weder als netto noch als brutto, hier greifen stattdessen die im Arbeitsvertrag definierten Bedingungen.

Mindestlohn und Zuschläge

Der im Baugewerbe gültige Mindestlohn lag im März 2019 bei 12,20 Euro für einen Hilfsarbeiter und bei 15,20 Euro in den westlichen Bundesländern sowie 15,05 Euro in den neuen Bundesländern. Bei dem aktiven Einsatz auf einer Baustelle addiert sich dazu der Bauzuschlag von rund 1 Euro bis 1,50 Euro. Für jede Arbeit außerhalb der regulären Beschäftigungszeiten – also an Sonn- und Feiertagen sowie nachts erhält ein Maurer zudem einen Aufschlag, der etwa 30 Prozent bis 50 Prozent des Bruttoentgelts ausmacht.

Freiberufliche Tätigkeit und pauschale Kosten

Der Mindestlohn gilt ausschließlich für regulär Beschäftigte in einem festen Beschäftigungsverhältnis, nicht aber für Freiberufler und Selbstständige, die ihren Stundenlohn alleine bestimmen und aushandeln dürfen. Ein häufiges Problem aus diesem Ansatz ist die sogenannte Scheinselbstständigkeit, durch die einige Unternehmen versuchen, den Mindestlohn zu unterlaufen.

Um dem Auftraggeber finanzielle Sicherheit zu ermöglichen, bieten zudem Baufirmen die Durchführung von Arbeiten zu einem pauschalen Preis, also zu Fixkosten, an. In diesem Fall übernimmt es das Risiko, das eventuelle Komplikationen bei der Durchführung die Arbeitszeit unvorhergesehen verlängern. Es liegt in diesen Fällen in der Verantwortung des Anbieters, die Kosten und den Arbeitsaufwand zuverlässig zu kalkulieren und seinen Maurern den angemessenen Stundenlohn zu zahlen.

Direkte Anstellung eines Maurers

Diverse Plattformen im Internet machen es Interessenten möglich, einen Maurer direkt für konkrete Arbeiten zu rekrutieren. In diesem Fall handelt es sich meist um eine selbstständige Tätigkeit, bei der der Maurer seinen Stundenlohn und seine Leistung frei bestimmen darf. Er ist darüber hinaus für Aspekte wie Unfallschutz und Krankheitsvorsorge verantwortlich. Für den Kunden bringt dies gewisse Vorteile – Sie sollten aber nicht die Nachteile übersehen – gewisse Aspekte wie die Haftung oder die Qualifikation des Maurers erweisen sich häufig als ungeklärt.