Gebühren des Schornsteinfegers – Damit müssen Sie rechnen

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Auf Kehr- und Messungsarbeiten Ihres Heizungssystems durch einen Schornsteinfeger darf gesetzlich nicht verzichtet werden. Die anfallenden Kosten können aber stark variieren, was vor allem von der Art der Heizung abhängt. Mit welchen Gebühren zu rechnen ist, haben wir Ihnen in diesem Artikel kurz zusammengefasst.

Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen

Die jährlichen Kosten, die für die Dienstleistungen eines Schornsteinfegers aufgebracht werden müssen, unterliegen einigen Faktoren. So ist es beispielsweise je nach Bundesland unterschiedlich, welche Regel- und Höchstsätze verrechnet werden dürfen. Darüber hinaus hängen die Gebühren auch davon ab, welche Arbeiten tatsächlich durchgeführt werden und wie oft diese nötig sind. Und auch die Art sowie der Umfang des Heizungssystems spielen eine Rolle. Generell müssen zumeist die folgenden Posten einberechnet werden:

  • Grundgebühren: Bei der Beauftragung des Schornsteinfegers fallen oftmals entsprechende Grundgebühren an, die unabhängig von der Art der Heizungsanlage sind. Diese reichen zumeist von etwa 5 Euro bei Emissionsmessungen über ca. 10 Euro bei einfachen Kehrarbeiten bis ca. 15,50 Euro bei Überprüfungen und anderen Messungen.
  • Anfahrt: Auch die Anfahrt wird berechnet. Diese Fahrtpauschale darf vom Schornsteinfeger bis zu drei Mal jährlich berechnet werden und beträgt zumeist weniger als 10 Euro.
  • Gebühren für Kehrarbeiten: Kehrarbeiten werden nach dem ersten Meter des Abgasrohres berechnet, worauf Zuschläge für weitere Meter kommen. Der erste Meter kostet zumeist zwischen 8 und 10 Euro, während für die weiteren Meter jeweils etwa 50 Cent berechnet werden.
  • Gebühren für Messungen: Emissionsmessungen kosten darüber hinaus zwischen 20 Euro (flüssige und gasförmige Brennstoffe) und 80 Euro (feste Brennstoffe).

Nicht jedes Heizungssystem erzeugt die gleichen Gebühren

Neben den obigen Angaben zu den ungefähren Kosten pro Besuch des Schornsteinfegers kommen noch andere Faktoren hinzu, die die tatsächlichen Gebühren maßgeblich beeinflussen. Neben dem Alter Ihrer Heizungsanlage spielt es außerdem eine Rolle, welcher Brennstoff verwendet wird und wie oft eine Kehrung und Messung in der Realität notwendig ist. Daher ergeben sich annäherungsweise die folgenden Gebühren pro Jahr:

Art der Heizung Durchschnittliche jährliche Gebühren des Schornsteinfegers (in Euro)
Ölheizkessel 45-50
Ölheizkessel (raumluftunanhängig) 25-40
Ölbrennwertkessel 45-50
Gasheizkessel 45-50
Gasheizkessel (raumluftunabhängig) 25-40
Gasbrennwertkessel 40-45
Gasbrennwertkessel (mit Überdruck-Abgasanlage) 20
Kachel- oder Kaminofen (täglich genutzt) 60-80
Kachel- oder Kaminofen (oftmals genutzt) 45-50
Kachel- oder Kaminofen (kaum genutzt) 20-30
Kachel- oder Kaminofen (ungenutzt) 20-30
Pelletheizung 45-50
Pelletofen 45-50
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