Wer baut, renoviert und saniert muss sich auch mit einem wichtigen Thema beschäftigen: der Entsorgung. Viele Stoffe, die auf dem Bau verwendet werden, können nicht einfach mit dem Restmüll entsorgt werden. Es ist also umso wichtiger, sich ausgiebig zu informieren. Auch beim PU-Schaum sollten Sie nicht einfach dem Hausmüll verwenden.
Ist Bauschaum Sondermüll?
Bei Bauschaum bzw. PU-Schaum handelt es sich um ein sehr weit verbreitetes Mittel, dass in nahezu jedem Haus hie oder da verbaut worden ist. Dennoch stellt sich immer wieder die Frage, ob PU-Schaum giftige Stoffe enthält – spätestens bei der Entsorgung fragt man sich dann, ob der Müll gesondert entsorgt werden muss. Dazu müssen Sie entscheiden, in welcher Form Sie den Schaum entsorgen wollen:
- reiner, ausgehärteter Bauschaum
- Bauschaum in Kombination mit Platten oder anderen Bauteilen
- Bauschaum im Behälter
Reiner PU-Schaum
Sie müssen zudem unterscheiden, ob Sie den reinen PU-Schaum entsorgen oder ob dieser noch an anderen Stoffen gebunden ist. Geht es um den reinen Bauschaum, der sich nicht mehr in einem Behälter befindet, sondern vollständig ausgehärtet ist, dann kann dieser tatsächlich doch einfach mit dem Restmüll entsorgt werden. Bisher ist zwar noch umstritten, ob PU-Schaum giftig bzw. gesundheitsschädlich ist, bei der Entsorgung des reinen, ausgehärteten Schaums gilt jedoch, dass dieser nicht als Sondermüll gehandelt wird.
Bauschaum im Behälter
Anders verhält sich das Ganze jedoch, wenn Sie den Behälter des Bauschaums entsorgen möchten. PU-Schaum-Dosen und Kartuschen können nicht über den Restmüll entsorgt werden. In den Dosen befinden sich nämlich wahrscheinlich noch Rückstände wie Isocyanate und MDI – was die Behälter zu sogenannten besonders überwachungsbedürftigen Abfällen macht. Die Behälter gehören also in den Sondermüll.
Rücknahmepflicht
Doch keine Sorge: Sie müssen wegen ein paar Dosen nun nicht extra den Reststoffhof anfahren. Der Händler, bei dem Sie den Bauschaum gekauft haben, ist verpflichtet das Behältnis wieder zurückzunehmen. Behalten Sie also unbedingt immer die Quittung, um nachweisen zu können, wo der PU-Schaum erworben worden ist. Leider sind es nämlich gerade die Baumärkte, die die Rücknahme manchmal verweigern wollen oder den Kunden nicht genügend Informationen bieten. Händler sind jedoch gesetzlich verpflichtet die entleerten Behälter zurückzunehmen. Achten Sie also darauf, dass die Kartusche oder die Dose wirklich leer ist und bringen Sie diese zum Baumarkt zurück – pochen Sie dabei auf Ihr Recht, denn wenn Sie den Behälter selbstständig zum Reststoffhof bringen, könnten unnötige Kosten anfallen.