Eine Klärgrube muss regelmäßig gewartet werden, damit sie einwandfrei funktioniert. Dazu gehört auch ein Abpumpen des entstehenden Schlamms, damit dieser nicht im Laufe der Zeit die Grube füllt. Verfügt die Grube nicht über einen Anschluss an einen Vorfluter, sammelt sich das Klarwasser in einem eigenen Behälter, den Sie ebenfalls abpumpen lassen müssen.
Abpumpen ist bei jeder Klärgrube notwendig
Es existieren vier unterschiedliche Bauweisen für eine Klärgrube oder – wie es das neue Wasserrecht vorschreibt – eine Kleinkläranlage für private Haushalte. Diese unterscheiden sich in ihrem Aufbau und den Verfahren, durch die Sie das Wasser aufbereiten. Zu diesen zählen:
- Klassische Klärgruben mit einer mechanischen Reinigung
- Biologische Beschichtung auf einem Trägermaterial, die Schadstoffe zersetzt
- SBR-Anlagen (Sequence Batch Reactor) mit Abbau von Verunreinigungen durch Mikroorganismen
- Pflanzenkläranlagen mit einer mechanischen und biologischen Filterung
Seit 2015 ist der Betrieb einer einfachen Sicker- oder Klärgrube verboten, um die Umwelt- und Gewässerbelastung zu senken. Sollten Sie noch eine solche Altanlage besitzen, müssen Sie die zu einem Drei-Kammer-System mit SBR oder einer biologischen Reinigung umrüsten. Auch bei diesen Systemen entsteht Klärschlamm, den Sie abpumpen müssen. Je nach Auslastung kann es allerdings bis zu einem Jahrzehnt dauern, bis dies wirklich notwendig ist. Sie sollten dennoch einen jährlichen Turnus einhalten, um Probleme zu vermeiden.
Abpumpen einer Klärgrube unterliegt regionalen Regelungen
Klärschlamm gilt als Sondermüll und erfordert eine entsprechende Behandlung sowie eine anschließende Deponierung oder Aufbereitung. Es ist regional unterschiedlich, wer das Abpumpen durchführen darf – in einigen Fällen sind dies lizenzierte Privatunternehmen, in anderen schreibt Ihnen die Stadt einen Entsorger vor. Ist das regelmäßige Abpumpen vorgeschrieben und können Sie keinen Beleg darüber vorweisen, drohen teilweise empfindliche Geldstrafen. Nähere Auskünfte zu Ihrer Situation erhalten Sie vom zuständigen Rathaus. Die Gebühren für das Abpumpen – ob Schlamm oder Klarwasser – berechnen sich nach dem Volumen.
Abpumpen von Klarwasser
Klarwasser bezeichnet das gereinigte Wasser. Es wird in den meisten Fällen in einen sogenannten Vorfluter eingeleitet – das ist zum Beispiel ein Fließgewässer oder ein Graben, in dem es versickert. Die zuständige Behörde legt dabei Grenzwerte für die Belastung fest, die das Klarwasser nicht überschreiten darf. Existiert kein Vorfluter, lagert das Klarwasser in einer zusätzlichen Kammer, die Sie regelmäßig abpumpen müssen. Diese Aufgabe übernimmt ein Saugwagen, der das Becken in einem festgelegten Turnus leert.