Garage überbauen – Möglich oder nicht?

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Garagen, die an das Haus angeschlossen sind, lassen zumeist einen Luftraum frei, der vom ersten Stockwerk aus ganz leicht zu erreichen wäre. Daraus entsteht oftmals der Wunsch, diese Fläche als Wohnraum zu nutzen – aber ist das so einfach möglich? Was Sie darüber wissen müssen, haben wir Ihnen hier kurz zusammengefasst.

Holen Sie eine Baugenehmigung ein

Generell gilt, dass einige an das Haus angeschlossene Garagen durch eine Aufstockung ergänzt werden können. Ob dieses Bauvorhaben zulässig ist, entscheiden eine Reihe von bautechnischen und rechtlichen Voraussetzungen, die vorliegen müssen. Da Garagen im Baurecht anders als Wohnräume verankert sind, gelten für die Errichtung andere Vorgaben, die als weniger streng gelten. Daher muss beim Überbauen einer Garage vor allem auf die Gegebenheiten, die einer Wohnraumerrichtung nicht entsprechen, geachtet werden.

Im Regelfall ist es folglich notwendig, in einem ersten Schritt zum zuständigen Bauamt zu gehen und sich mit den rechtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Für einen Aufbau auf die Garage muss in jedem Bundesland eine Baugenehmigung eingeholt werden. Und auch kommunale Bebauungsvorschriften greifen in solchen Fällen. Informieren Sie sich am besten genau, was genehmigt werden kann und was nicht – das spart nicht nur Kosten, sondern auch Ärger.

Auf diese planungstechnischen Herausforderungen sollten Sie achten

Neben der Baugenehmigung gibt es eine Reihe weiterer Faktoren, die beim Überbauen der Garage berücksichtigt werden müssen. Diese planungstechnischen Herausforderungen bestimmen nicht nur, ob ein Überbau überhaupt möglich ist, sondern auch, ob eine Baugenehmigung in Aussicht steht. Zu den Herausforderungen gehören insbesondere:

  • Grundstücksgrenzen: Im Gegensatz zu anderen Gebäuden dürfen Garagen oftmals bis ganz an die Grundstücksgrenze errichtet werden und sind von der gängigen 3-Meter-Vorschrift ausgeschlossen. Bei einer Aufstockung würde allerdings ein Gebäude entstehen, dass nicht mehr als grenznahe Garage gilt – und daher den Abstand einhalten muss. Steht die Garage also zu nah an der Grundstücksgrenze, wird eine entsprechende Baugenehmigung zumeist nicht erteilt.
  • Statik: Darüber hinaus muss die Garage statisch in der Lage sein, das Gewicht der Aufstockung problemfrei tragen zu können. Die entsprechenden Berechnungen müssen von einem Statiker durchgeführt werden, was wiederum mit Zeit und Kosten verbunden ist. Reicht die Tragfähigkeit nicht aus, werden andere technische Lösungen erforderlich, die ebenfalls mit erheblichen Kosten verbunden sein können.
  • Einverständnis der Nachbarn: Schließlich erfordert jede Baumaßnahme das Einverständnis der Nachbarn. Kommt es etwa zu Lichtverlusten in Nachbars Garten, kann das Projekt ebenfalls an dieser Herausforderung scheitern.