Brauchwasser und Trinkwasser – Unterschiede und Vorschriften

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Allgemein gilt Wasser in Deutschland als ein wichtiges, schützenswertes Allgemeingut, zu dem die gesamte Bevölkerung Zugang besitzen muss. Dabei kommen unterschiedliche Definitionen zur Anwendung – die wichtigste für private Haushalte beinhalten die Unterschiede und die Vorgaben für Trinkwasser und Brauchwasser.

Trinkwasser, Brauchwasser und weitere Definitionen

Je nach Ursprung, Zusammensetzung, Schadstoff- und Keimbelastung oder Verwendung unterscheidet die Gesetzgebung zwischen unterschiedlichen Arten von Wasser. Die häufigsten Varianten sind:

  • Trinkwasser, das für den menschlichen Verzehr geeignet ist
  • Brauchwasser für die Verwendung in Haushalten
  • Bei der Verwendung leicht verunreinigtes Grauwasser
  • Mit Fäkalien belastetes Schwarzwasser
  • Aus Seen und Flüssen stammendes Oberflächenwasser
  • Salzwasser aus dem Meer
  • Regenwasser

Die öffentliche Wasserversorgung in Deutschland beliefert jeden angeschlossenen Haushalt mit Trinkwasser, für das strenge Vorgaben bei der Belastung mit gesundheitsgefährdenden Keimen und Schadstoffen gelten. Unter normalen Umständen dient es ebenfalls als Brauchwasser, sofern keine getrennte Versorgung besteht.

Brauchwasser

Bei Brauchwasser handelt es sich um Wasser aus natürlichen Quellen, das bestimmten minimalen Anforderungen an die Hygiene unterliegt und sich zweckgebunden einsetzen lässt, aber keine Aufbereitung für den Verzehr oder die Zubereitung von Nahrung durchläuft. Die verwendeten Filter entsprechen stattdessen den praktischen Erfordernissen und unterscheiden sich je nach Anwendung – so erfordert etwa Regenwasser für die Bewässerung von Pflanzen nur grobe Filter, Kühlwasser oder solches für das Waschen von Kleidung benötigt hingegen wirkungsvolle Feinfilter.

Trinkwasser, Brauchwasser und Trinkwasserverordnung

Im Bundesgebiet regelt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) die wesentlichen Bestimmungen, denen Trinkwasser unterliegt und die ein Anbieter einhalten muss – darunter zum Beispiel Grenzwerte für Schadstoffe, die Überwachung der Anlagen und die regelmäßige Kontrolle der Qualität. Darüber hinaus schreibt die TrinkwV auch eine Trennung zwischen Brauchwasser und Trinkwasser vor, damit es zu keiner Verunreinigung kommt. Auch dabei unterscheidet der Gesetzgeber nach der angestrebten Verwendung – während bei einer einfachen Anwendung wie dem Bewässern des Gartens keine Auflagen bestehen, treten diese sofort in Kraft, wenn Sie das Brauchwasser anschließend als Grau- oder Schwarzwasser in öffentliche Netze einspeisen – etwa bei Toiletten oder als Dusch- und Waschwasser.

Regionale und kommunale Gesetzgebung

In der Trinkwasserversorgung definiert der Gesetzgeber lediglich die nationalen Minimalstandards, die die einzelnen Bundesländer und Kommunen unter allen Bedingungen erfüllen müssen. Sie können diese verschärfen oder verschiedene Auflagen und Kontrollvarianten festlegen, um ihr Interesse optimal zu wahren. Die Regelung etwa für das Anlegen eines Brunnens – unabhängig ob für Trinkwasser oder Brauchwasser – unterscheiden sich deshalb. Exakte Informationen über Ihren Standort erhalten Sie von der lokalen unteren Wasserbehörde und dem zuständigen Gesundheitsamt.