Im Handel sind immer mehr Lösungen und fertige Konstruktionen erhältlich, mit denen Sie auf Ihrem Balkon einen Sichtschutz bekommen. Darüber hinaus ist es jedoch ebenfalls leicht und schnell möglich, sich selbst einen Sichtschutz für den eigenen Balkon zu bauen. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie einen optisch ansprechenden Sichtschutz für den Balkon bauen und fortan die ruhige Privatsphäre genießen können.
Diese Materialien eignen sich für den Sichtschutz
Wer sich einen Sichtschutz für den Balkon im Fachhandel kauft, muss den Sichtschutz meist nur noch anbringen. Wenn Sie sich für den Sichtschutz der Marke Eigenbau entscheiden, bedarf es ein wenig mehr Arbeit. Im ersten Schritt steht die Planung des neuen Sichtschutzes an. Hier stellen Sie sich beispielsweise die Frage, ob Sie für den Balkon Sichtschutz bohren wollen oder der Sichtschutz auch für die Seiten sein soll. Zudem gibt es unterschiedliche Materialien zur Auswahl:
- Matten aus Holz, Stroh und Co.
- Folien
- Stoffbahnen
- Pflanzen
- Kunststoff- oder Metallplatten
- Glas
- Kombination aus verschiedenen Materialien
Sichtschutz für den Balkon selber bauen
Je nach Material unterscheidet sich die Schwierigkeit beim Bau des eigenen Sichtschutzes. Mit fertigen Platten aus Holz und Co. fällt der Bau besonders einfach. Diese können Sie meist am Geländer befestigen oder spezielle Profile für den Boden nutzen. Darüber hinaus variiert die Art der Befestigung je nach dem Material. Sie müssen jederzeit die Besonderheiten berücksichtigen.
Der multifunktionale Sichtschutz für den Balkon
Häufig erfüllt der Sichtschutz jedoch nicht nur eine Funktion. Wenn Sie sich schon für einen Sichtschutz entscheiden, können Sie auch unterschiedliche weitere Vorzüge erhalten. Zum einen ist es möglich, dass Sie einen Schutz gegenüber Wind und Witterung ebenfalls errichten. Zudem profitieren Sie von einem Schutz vor Wärme oder Lärm. Der selbst gebaute Sichtschutz für den Balkon ist dann multifunktional und bietet Ihnen vielseitigen Mehrwert. Allerdings sollten Sie immer darauf achten, dass Sie die rechtlichen Vorgaben berücksichtigen, die sich aus dem Miet-, Bau- und Nachbarschaftsrecht ggf. ergeben.