Balkon am Altbau anbauen – das sind Ihre Möglichkeiten

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Beim Anbau von Balkonen an Altbauten ist so einiges zu beachten

Es ist grundsätzlich möglich, einen Altbau mit einem Balkon nachzurüsten. Verschiedene Faktoren wie Bausubstanz, Art des Balkons und eventuell bestehendem Denkmalschutz entscheiden über den Aufwand. Darüber hinaus müssen Sie selbstverständlich rechtliche Bestimmungen wie den Bebauungsplan beachten.

Zum Anbau geeignete Varianten eines Balkons

Bestehende Balkone bei Altbauten verwenden meist ein auskragendes Design auf einer verlängerten Grundplatte. Für einen nachträglichen Anbau eignet sich dieses Verfahren nicht, weil es einen massiven Eingriff in die Bausubstanz bedeutet und ohne Dämmung eine sehr schlechte Energieeffizienz besitzt. Mehrere Möglichkeiten bieten sich als Alternative an:

Ein separates Gerüst: Der Vorstellbalkon

Der Vorstellbalkon ist ein selbsttragendes Objekt, das auf mindestens vier Stützen mit einem Punkt- oder Streifenfundament ruht. Wie der Name nahelegt, steht der Balkon vor dem Gebäude und ist dadurch statisch unabhängig. Der Vorteil liegt in der einfachen, soliden Konstruktion und in der Unabhängigkeit von der Bausubstanz. Allerdings benötigt ein Vorstellbalkon bis zum Erdboden verlaufende Stelzen und eignet sich deshalb nicht für jede Position.

Verankerung in der Fassade: Der freitragende Balkon

Diese Bauweise verankert den Balkon an mehren Stellen in der Fassade, die anschließend das vollständige Gewicht trägt. Sie eignet sich auch für Stellen, an denen aus unterschiedlichen Gründen kein Raum für bodenführende Stützen zur Verfügung steht. Die Voraussetzung sind ein stabiles, intaktes Mauerwerk und eine umfangreiche Analyse der Statik durch einen zugelassenen Experten.

Kombinierte Lastverteilung: Der Anbaubalkon

Ein Anbaubalkon kombiniert beide Varianten mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen. Er besitzt wandseitig Halteträger an der Fassade und steht im vorderen Bereich auf zusätzlichen Stützen mit einem Punktfundament. Dieses Modell ist häufig die erste Wahl bei Altbauten mit einem Alter von weniger als 50 Jahren.

Rechtliche Voraussetzungen für den Anbau

Die Art der benötigten Genehmigung hängt von der Bauweise, dem Bebauungsplan und der Bauordnung des entsprechenden Bundeslandes ab. In den meisten Fällen benötigt ein nachträglicher Balkonanbau eine Baugenehmigung, in einigen Fällen kann er einen genehmigungsfreien, aber meldepflichtigen Umbau darstellen. Nähere Informationen zu Ihrer persönlichen Lage erhalten Sie auf dem Bauamt.

Eigenbau ist nur für Experten ratsam

Selbst bei einem genehmigungsfreien Bauprojekt benötigen Sie in der Regel einen von einem Architekten unterschriebenen Bauplan und ein statisches Gutachten. Angesichts der notwendigen Kenntnisse bei der Umsetzung und des Risikos eines hohen Ordnungsgeldes ist es empfehlenswert, Fachkräfte mit den Arbeiten zu beauftragen.