Für die Verkleidung des Schornsteins eignen sich Platten aus verschiedenen Materialien wie Schiefer, Blech und Kunststoff. Sie können den Schornstein auch verputzen, wenn Sie über genügend Erfahrung als Putzer verfügen. Verarbeiten Sie ausschließlich spezielle Putzsorten.
Abnahme durch den Schornsteinfeger
Auch wenn Sie den Schornstein verputzen, müssen Sie diese Sanierungsarbeiten anschließend vom zuständigen Schornsteinfeger abnehmen lassen. Achten Sie daher beim Kauf des Materials auf einen speziellen Putzmörtel, der für den Schornstein geeignet ist. Planen Sie die Sanierung und nehmen Sie bereits dann Kontakt mit dem Schornsteinfeger auf. So wissen Sie immer sicher, dass Ihre Arbeiten am Ende allen Bestimmungen entsprechen und einer Abnahme nichts im Wege steht.
Häufige Fehler beim Verputzen
- Putzarbeiten bei Frost
- Lückenhaftes Verputzen
- Feuchte Lagerung des Putzmörtels
- Unsachgemäße Führung des Putzwerkzeugs
- Untergrund ist weicher als der Putz
- Untergrund ist desolat und nicht tragfähig
Hinterlüftung einplanen
Bei vielen älteren Immobilien fehlt am Schornsteinkopf eine Hinterlüftung. Soll der Schornsteinkopf neu verputz werden, muss die Hinterlüftung gewährleistet werden. Sie schützt den Schornstein vor Staunässe und vor Versottung.
Spezielle Putzsysteme
Am Schornstein und Kamin dürfen Sie nur besondere Mörtelsorten verarbeiten. Sie müssen hitzebeständig sein und sollen unter den besonderen Bedingungen am Kamin nicht reißen. Mit Eckschienen und verstärkenden Geweben erzielen Sie ein stabiles Ergebnis. Welche Putzsorten und Zubehör für Ihre Schornsteinsanierung geeignet sind, sollten Sie im Fachhandel erfragen. Hier erhalten Sie auch eine genaue Verarbeitungsanleitung.
Überprüfung nach Abschluss der Arbeiten
Jede Änderung am Schornstein und den Feuerstätten muss durch den Schornsteinfeger begutachtet und abgenommen werden. Für die Abnahme und Freigabe muss der Schornstein brandsicher und dicht sein. Die Abgase ziehen störungsfrei ab und die Feuerstätten im Haus erhalten genügend Belüftung. Der komplette Aufbau des Schornsteins muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Für die Prüfung durch den Schornsteinfeger sollten Sie sämtliche Unterlagen und schriftlichen Nachweise zur Sanierung griffbereit haben. Ist der Schornstein nicht ordnungsgemäß saniert und verputzt, erhalten Sie eine Mängelbescheinigung und müssen nachbessern.