Die Maße einer Betontreppe berechnen

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Wer eine Betontreppe einbauen will, muss sich einige Fragen stellen: Wieviele Stufen sollen es sein? Wie hoch sollen diese sein? Wie breit? Auf alle diese Fragen gibt es Antworten, außerdem Anleitungen, wie die einzelnen Maße zu berechnen sind.

Wichtige Regeln

Es gibt einigen wichtige Regeln beim Berechnen von Treppen zu beachten. All diese Regeln dienen letztendlich der Sicherheit. Wer schon einmal versucht hat in einem historischen Gebäude eine Treppe zu benutzen wird aller Wahrscheinlichkeit damit konfrontiert gewesen sein, dass die Stufen in diesen alten Gebäuden nicht unseren modernen Regeln unterlagen. Das kann beträchtliche Schwierigkeiten mit sich bringen. Wir kommen schnell aus dem Tritt, wenn mal eine oder mehrere Stufen nicht unserer Erwartung entsprechen, was die Höhe oder die Breite einer Stufe entspricht.

Die verschiedenen Formeln

Mit diesen unterschiedlichen Formeln könne Sie die Geometrie Ihrer Treppe berechnen.

Steigungshöhe

Wenn Sie die Geschosshöhe durch die Anzahl der Auftritte teilen, erhalten Sie die Steigungshöhe. Die Steigungshöhe ist die Höhe einer Stufe und sollte zwischen 16 und 18 Zentimetern liegen.

Stufenzahl

Die Anzahl der Stufen ergibt sich ganz einfach aus der Geschosshöhe geteilt durch die Steigungshöhe.

Lauflänge

Die Lauflänge einer Treppe ist die Auftrittbreite mal Anzahl der Auftritte.

Treppensteigung

Wenn Sie die Geschosshöhe durch die Lauflänge dividieren, erhalten Sie die Treppensteigung

Diese Berechnungsregeln gibt es

  • Die Schrittmaßregel
  • Die Bequemlichkeitsregel
  • Die Sicherheitsregel

So werden die Berechnungsregeln angewandt

Das Schrittmaß eine durchschnittlich großen Menschen beträgt 63 Zentimeter. Dadurch ergibt sich für die Sicherheitsregel folgendes: Die Breite einer Stufe plus 2 mal die Stufenhöhe sollte eine Summe von 61 bis 65 Zentimeter ergeben. Auf diese Weise wird sicher gestellt, dass ein durchschnittlich großer Mensch die Treppe bequem benutzen kann. Allerdings geht diese Regel davon aus, dass der Neigungswinkel der Treppe zwischen 30° und 37° liegt.

Die Bequemlichkeitsregel besagt, dass die Auftrittbreite minus die Steigungshöhe 12 ergeben sollen. Die Sicherheitsregel, die eher für öffentliche Gebäude angewendet wird, besagt, dass die Auftrittbreite plus die Steigungshöhe 46 ergeben soll.