Grundsätzlich sprechen keine Vorschriften oder Gesetze dagegen, wenn Sie Ihre Doppelhaushälfte um einen Anbau erweitern möchten. Wie bei anderen Umbauten, die zu einer Vergrößerung der Wohnfläche oder einer Änderung der Statik führen, müssen Sie allerdings unbedingt die rechtlichen Bedingungen berücksichtigen.
Doppelhaushälfte um einen Anbau ergänzen – Einfache und komplexe Lösungen
Nicht jeder Anbau an einer Doppelhaushälfte dient demselben Zweck – die Möglichkeiten erstrecken sich von einer einfachen Glasfassade für den Umbau einer Veranda in einen ungeheizten Wintergarten bis zu einem Anbau, der Räume über zwei oder mehr Stockwerke verteilt. Die wichtigsten Kriterien bei jedem Anbau sind:
- Größe, Struktur und Art des Anbaus
- Konkreter Zweck wie Vergrößerung der Wohnfläche oder geschützte Außenbereiche
- Durchführung der Arbeiten und Umfang der Eigenleistung
- Spezielle Ausstattung wie eine Küche oder zusätzliche Toilette
- Technische Parameter wie Heizung und Wärmedämmung
- Integration in die Doppelhaushälfte
- Äußeres Erscheinungsbild
Simple Arbeiten ohne einen Eingriff in die Statik können Sie problemlos selbst übernehmen, bei umfangreichen Umbauten benötigen Sie hingegen meist die Hilfe eines Bauunternehmens. Unabhängig von der Art und Durchführung der Arbeiten können Sie davon ausgehen, dass Sie stets eine Baugenehmigung benötigen.
Baugenehmigung und gesetzliche Hürden
Prinzipiell handelt es sich bei einem Anbau um ein reguläres Bauwerk, für das ähnliche Bedingungen wie bei dem Errichten eines Neubaus gelten. Das bedeutet, dass Sie für das Erlangen einer Baugenehmigung die fachkundige Hilfe von Außenstehenden wie einem Statiker oder Architekten in Anspruch nehmen müssen. Mit Ausnahme von einfachen Aufgaben wie dem Errichten eines ungeheizten Wintergartens benötigen Sie für die Genehmigung immer einen Bauplan und Gutachten, die die Unterschrift eines staatlich geprüften und zugelassenen Experten aufweisen.
Neben dem bundesweiten Baurecht greifen weitere Regelungen wie die regionalen und kommunalen Vorgaben sowie der lokale Bebauungsplan. Um den zeitlichen und finanziellen Aufwand zu minimieren, empfiehlt es sich, dass Sie frühzeitig Rücksprache mit dem örtlichen Bauamt halten.
Einbindung der Nachbarn und Miteigentümer
Unter bestimmten Voraussetzungen wie dem Einhalten aller Abstände zur Grundstücksgrenze benötigen Sie nicht zwingend das Einverständnis Ihres Nachbarn – die Zustimmung von Miteigentümern des betroffenen Wohnraums ist hingegen immer erforderlich. Selbst falls dies nicht vorgeschrieben ist, sollten Sie im Interesse eines guten Verhältnisses und zur Vermeidung von juristischen Streitigkeiten jedoch stets um eine schriftliche Zustimmung bitten.
Umbau einer Doppelhaushälfte als Alternative zum Anbau
Ein Anbau stellt ein aufwendiges und komplexes Projekt dar, das entsprechend hohe Kosten verursacht. Überlegen Sie sich deshalb, ob zum Erreichen Ihrer Ziele nicht unter Umständen auch ein Umbau ausreicht. Das Entfernen und Errichten einer nicht tragenden Wand sowie die Umstrukturierung des Wohnraums sind relativ einfach und unbürokratisch möglich und verursachen nur einen Bruchteil der Kosten für einen Anbau.