Bequem auf dem Balkon sitzen, ohne dass neugierige Blicke das Idyll stören – gerade in Städten ist dies ohne einen Sichtschutz nur schwer möglich. Eine feste Montage ist häufig mit Auflagen verknüpft oder scheidet aus juristischen Gründen wie Denkmalschutz oder Verbot durch den Eigentümer aus. Es gibt jedoch unbedenkliche Alternativen.
Möglichkeiten für einen Sichtschutz ohne feste Verankerung
Möchten Sie einen Sichtschutz aufstellen, der sich spurlos wieder beseitigen lässt, bieten sich Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten an. Den Ausschlag für die optimale Wahl geben im wesentlichen Ihr persönlicher Geschmack sowie Ausstattung, Größe und Lage des Balkons. Darüber hinaus ist wichtig, aus welchem Winkel und bis zu welcher Höhe Sie den Sichtschutz realisieren möchten – ob seitlich oder frontal, ob bis zur Brüstung oder über den Kopf. Einige gängige Verfahren stellen:
- Stellwände
- Paravents
- Folien und Stoffbahnen
- Pflanzen
Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass sich ein effizienter Sichtschutz ohne Bohren nicht bewerkstelligen lässt. In der Tat können Sie ihn in vielen Fällen einfacher, kostengünstiger und schneller realisieren.
Einige Regeln gelten für jeden Sichtschutz
Die Rechtsprechung bei einem Balkon gestaltet sich in mehreren Bereichen schwierig – er stellt einen Teil der Bausubstanz dar und beeinflusst das Aussehen der Fassade, andererseits gehört er zur Mietsache und Sie dürfen ihn nach eigenem Ermessen nutzen. Sofern Sie einen Sichtschutz ohne Bohren oder anderweitige permanente Veränderungen anbringen, liegt das Problem ausschließlich bei der Fassade und dessen einheitlichem Aussehen in Mehrfamilienhäusern. In einigen Fällen regelt der Mietvertrag Details, wie Sie Ihren Balkon gestalten und nutzen dürfen.
Wenige Einschränkungen bis zur Höhe der Brüstung
Sofern keine anderweitigen Klauseln existieren, stehen Ihnen mindestens bis zur Oberkante des Geländers Gestaltungsmöglichkeiten offen. Sind Sie nicht der Eigentümer, ist dieser berechtigt, auch hier auf spezielle Farben, Materialien oder Aussehen zu bestehen – das gilt auch für Eigentümergemeinschaften. Das Amtsgericht Köln (Az.: 220 C 27/11) bestätigt, dass ein Sichtschutz generell zulässig ist, sofern er sich unauffällig in die Fassade einfügt und das Geländer nicht überragt.
Vollständiger, aber temporärer Sichtschutz ist zulässig
Bei einem höheren Sichtschutz gilt leider das Prinzip drei Richter – vier Meinungen. Problemlos möglich ist das Aufstellen von einem zeitweiligen Sichtschutz wie etwa einem Paravent für die Zeit der Nutzung. Auch das Festbinden oder Spannen führt nur selten zu Beanstandungen und die meisten Juristen tolerieren es als vertragsgemäße Nutzung, sofern Sie weder den Mietvertrag noch die Rechte Dritter verletzen. Kritischer sind auf Dauer ausgelegte Klemmverbindungen, die eine „dauerhafte“ Veränderung der Fassade verursachen.
Stellwände und Paravents
Konventionelle Stellwände eignen sich für einen Balkon nur eingeschränkt, da ihre Halterung und ihr Gewicht dem Wind nicht ausreichend Widerstand bieten. Eine geeignete Methode, mit der Sie eine größere Sicherheit schaffen, besteht in einer zusätzlichen Verbindung der Wand mit dem Geländer. Zu diesem Zweck verwenden Sie ein kurzes, reißfestes Seil und einen Sicherungskarabiner, den Sie in dem oberen Umlauf einklinken. Das Seil sollte dabei lose gespannt werden, ohne Zug auszuüben – drückt der Wind sie nach innen, begrenzt diese Verbindung den Spielraum.
Stellwände
Als Material für Stellwände eignen sich massive Platten ebenso wie Bespannungen aus einem blickdichten Material. Es sollte leicht, flexibel, lichtresistent und bruchsicher sein – die meisten Hersteller setzen bei Modellen für den Balkon auf Kunststoffe wie Nylon, Acrylate, PVC oder Polycarbonate, die diese Voraussetzungen ausgezeichnet erfüllen. Möchten Sie eine Stellwand selbst entwerfen, verwenden sie einen T – oder einen L – förmigen Fuß, den Sie mit Gewichten beschweren. Letzterer besitzt einen Flächenvorteil, da er direkt an dem Geländer positioniert werden kann.
Sie können eine Stellwand kostengünstig und mit wenig Aufwand optisch ansprechend selbst konstruieren. Verwenden Sie für den Rahmen handelsübliche Rohrsysteme aus Metall oder PVC mit einem Durchmesser zwischen DN 15 und DN 25. Diese bieten Ihnen ebenfalls eine breite Auswahl an Verbindungsstücken. Möchten Sie das Gewicht für eine höhere Standfestigkeit erhöhen, füllen Sie die Rohre mit Sand. Bei dem Material für den Sichtschutz achten Sie auf eine hohe UV-Beständigkeit.
Paravents
Der Paravent oder die Spanische Wand ist ein faltbarer, zusammenlegbarer Sichtschutz, der aus mehreren mit Scharnieren verbundenen und bespannten Rahmen besteht. Bereits in der vorchristlichen Zeit nutzte die Chinesen Vorläufer dieser Konstruktion als Windschutz, ab dem 17. Jahrhundert entdeckten die Europäer seine Möglichkeiten und Vorteile. Ein Paravent benötigt nur wenig Stauraum und passt sich in seiner Länge flexibel Ihrem Balkon.
Pflanzen
Pflanzen sind mit Sicherheit kein pflegeleichter, dafür aber ein sehr attraktiver und rechtlich unbedenklicher Sichtschutz. Nach einer Entscheidung des Landgerichts München (08.05.2001 – 13 S 2348/01) zählt das Anbringen von Blumenkästen an Innen- und Außenseite des Balkons zu einem normalen Mietgebrauch. Fehlt Ihnen diese Möglichkeit, verwenden Sie Kübel mit gerade und dicht wachsenden Pflanzen wie beispielsweise Bambus. Rankpflanzen wiederum benötigen wenig Erde bei einem großen Volumen und sind zulässig, solange sie sich auf den eigenen Balkon beschränken und nicht das Mauerwerk beschädigen. Besitzen Sie die Möglichkeit einer Anbringung, nutzen Sie alternativ oder zusätzlich stark wuchernde Hängepflanzen.