In der Mietwohnung das Schloss austauschen – darf ich das?

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Mieter dürfen in der Mietwohnung das Schloss austauschen. Grundsätzlich spielt es bei keine Rolle, ob es sich um ein Einzelschloss oder gar um eine Schließanlage handelt. In bestimmten Situationen müssen die Mieter sogar nicht die Kosten für den Austausch tragen, sondern können diese beim Vermieter geltend machen. Im Folgenden erfahren Sie alles über den Austausch eines Schlosses in der Mietwohnung.

Die Einbruchsicherheit

Die Einbruchsicherheit ist beim Thema Schloss in der Wohnung der entscheidende Faktor. Ganz gleich, ob es sich um eine Schiebetür oder normale Wohnungstür handelt – das Schloss bestimmt entscheidend über die Einbruchssicherheit. Wer in der Wohnung ein Schloss oder das Haustürschloss bei Mietobjekten wechseln möchte, muss den Einbruchschutz im Auge behalten. Das neue Schloss muss der vorherigen Konstruktion zumindest gleichwertig sein. Andernfalls droht bei einem Einbruch das Ausbleiben des Versicherungsfalls. Falls Sie aus unterschiedlichen Gründen also das Schloss wechseln möchten, müssen Sie prüfen, ob der Einbruchschutz gleichwertig bleibt.

Kostenübernahme durch den Vermieter

Grundsätzlich haben Sie ein Recht auf den Austausch des Wohnungsschlosses. Falls Sie das Schloss wechseln möchten, weil der Vermieter nicht alle Schlüssel aushändigt, gilt eine Besonderheit. Sofern der Vermieter das Vorgehen als sein Recht beansprucht, können Sie die Kosten vom Vermieter verlangen. Die Kosten für den Austausch trägt nun den Vermieter der Wohnung.

Originalzustand bei Auszug

Allerdings müssen Sie bei einem Austausch verschiedene Dinge aufbewahren:

  • Schlüssel
  • alte Schloss

Dies ist aus einem einfachen Grund notwendig. Beim Auszug müssen Sie die Wohnung wieder in den Originalzustand versetzen. Das Schloss und die Schlüssel bleiben in Ihrem Eigentum. Somit können Sie das neue Schloss wieder ausbauen und das alte Schloss erneut einbringen.

Praktische Tipps

Ein Ersatzschlüssel ist nie verkehrt. Unter Umständen verhindern Sie somit, dass bei einem Schaden in Ihrer Abwesenheit die Tür aufgebrochen werden muss. Selbstverständlich können Sie einen Schlüssel bei Freunden oder der Familie deponieren. Zudem können Sie auch dem Vermieter einen Notfallschlüssel übergeben, der in einem verplombten Umschlag aufbewahrt wird. Diesen darf der Vermieter nur im Notfall öffnen.