Die Idee, auf dem Dach eines Carports einen Balkon einzurichten, liegt nahe. Ihrer Realisierung setzt das Baurecht leider Grenzen. In einigen Fällen dürfen Sie einen Carport verfahrensfrei ohne Baugenehmigung errichten, der Umbau zu einem Balkon stellt immer eine widerrechtliche Umnutzung dar.
Balkon und Carport unterliegen verschiedenen Auflagen
Bei einem Carport handelt es sich gemäß der Definition um ein leichtes Gebäude mit einer begrenzten Größe, das über kein begehbares Dach verfügt. Ist die Konstruktion etwas solider und das Dach in der Realität betretbar, stellt dies noch keinen Verstoß dar. Schließt sie sich aber an das Wohngebäude an und ist das Dach über eine Tür von diesem zu erreichen, akzeptiert kein Bau- oder Ordnungsamt diesen Zustand als regulären Carport. Das gilt ebenfalls für eine Dachterrasse mit einer fest montierten Aufstiegsmöglichkeit wie einer Treppe.
Für einen Balkon müssen Sie im Interesse Ihrer Nachbarn bestimmte Abstände zur Grundstücksgrenze einhalten – das Minimum liegt bei zwei Metern. Darüber hinaus müssen Sie fast immer einen Bauantrag stellen, für den Sie weitere Unterlagen wie ein statisches Gutachten von einem anerkannten Experten benötigen. Planen Sie deshalb statt eines späteren Umbaus lieber sofort einen Carport mit Balkon, um Schwierigkeiten zu vermeiden.
Sicherheitsanforderungen bei einem Balkon
Ein Balkon unterliegt speziellen Vorschriften, die der Vermeidung von Unfällen dienen. Diese besagen unter anderem, dass Sie eine vollständige Einfriedung durch ein Geländer mit gesetzlich festgelegten Eigenschaften etwa zu Höhe und Gitterabstand anbringen müssen. Befindet sich der Balkon auf einem Carport, müssen Sie zudem weitere Vorgaben wie einen erhöhten Brandschutz berücksichtigen.
Spezielle Bausätze für den Eigenbau
Die günstigste Variante eines Carports mit Balkon ist ein entsprechendes Angebot aus den Händen eines Fachhändlers. Ein handelsüblicher Bausatz für einen Carport – eventuell mit eigenem Umbau – ist nur selten zu empfehlen. Ein spezialisiertes Unternehmen versorgt Sie spätestens auf Anfrage mit den erforderlichen statischen Gutachten, dessen Kosten Sie bei einer individuellen Anfertigung alleine tragen. Die Kosten für derartige Expertisen übersteigen schnell den Mehrpreis für ein vorgefertigtes Modell.
Beginnen Sie mit dem Aufbau erst nach Erteilung aller erforderlichen Genehmigungen und versuchen Sie frühzeitig, eine schriftliche Einverständniserklärung Ihrer Nachbarn zu erhalten. Liegt der Balkon direkt an der Grundstücksgrenze, ist diese ohnehin unverzichtbar – Sie hilft Ihnen aber in jedem Fall, nachträgliche Einwände mit hoher Wahrscheinlichkeit abzuwehren, sofern keine Rechtsverstöße vorliegen.